Sind auch Leasingfahrzeuge in der Flottenversicherung abgedeckt?
Kurzantwort:
Ja — Leasingfahrzeuge können in die Flottenversicherung aufgenommen werden, vorausgesetzt der Leasingvertrag und die Versicherungspolice sehen dies vor und erforderliche Zusatzdeckungen wie GAP-Versicherung sind berücksichtigt.
Mini-Zusammenfassung:
Ob ein geleastes Fahrzeug vom Flottenversicherungsvertrag gedeckt ist, hängt von den vertraglichen Bedingungen beim Leasinggeber und Versicherer ab. Typischerweise ist Haftpflicht, Teil-/Vollkasko möglich; bei Totalschäden oder Verlust lohnt sich eine GAP-Deckung, um die Restschuld zu decken. Gute Kommunikation zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Versicherer ist entscheidend.
Ausführliche Erklärung
Für Einsteiger:innen
Wenn Sie Leasingfahrzeuge in Ihrer Flotte haben oder planen, hier sind die Grundlagen:
- Leasingvertrag prüfen: Manche Leasingverträge schreiben vor, dass ein Fahrzeug vollkaskoversichert sein muss oder bestimmte Versicherungsformen mit bestimmten Deckungsumfängen. Der Leasinggeber kann Vorgaben machen, welche Versicherungen und Zusatzbausteine nötig sind.
- Versicherungspolice & Flottenvertrag prüfen: Der Rahmenvertrag der Flottenversicherung muss erlauben, dass Fahrzeuge, die geleast sind, versichert werden. Einige Policen behandeln Leasingfahrzeuge wie eigene Fahrzeuge; andere haben Einschränkungen oder verlangen besondere Bedingungen.
- GAP-Versicherung wichtig: Bei Totalschaden oder Diebstahl kann der Wiederbeschaffungswert unter dem noch ausstehenden Leasingrestwert liegen. Die GAP-Deckung übernimmt die Differenz zwischen Marktwert und Restschuld. Mobexo+2Lapid Blog+2
Rechtliche & vertragliche Aspekte
- Eigentümer- und Halterstatus: Leasinggeber ist oft rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs. Versicherungsschutz muss so gestaltet sein, dass sowohl Halter (Leasingnehmer) als auch Eigentümer im Vertrag berücksichtigt werden.
- Vorgaben des Leasinggebers: Manchmal sind Zusatzversicherungen zwingend („forced insurance“), bestimmte Werkstätten vorgeschrieben oder Schadenmanagement-Prozesse, Dokumentation etc. gefordert.
- Mitversicherung von Restwert & Leasingraten: Wie bereits erwähnt, bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs kann ohne GAP erhebliche finanzielle Belastung entstehen.
Welche Deckungsumfänge sind üblich
- Haftpflicht: fast immer Voraussetzung und in der Flotte enthalten.
- Teilkasko / Vollkasko: je nach Risiko, Wert und Leasingvertragsbestimmungen. Leasinggeber verlangen häufig Vollkasko.
- GAP-Deckung: Zusatz, aber sehr empfehlenswert. Manche Flottenversicherer oder Leasingvertragskombinationen bieten diese an. Mobexo+2Lapid Blog+2
- Zusätzliche Bausteine: Schutzbrief, Diebstahl/Unfallschutz, optionaler Ersatz bei bestimmten Risiken – abhängig von Alter, Wert, Ausstattung des Fahrzeugs.
KPIs & Metriken, die relevant sind
Damit Sie bewerten können, wie gut Leasingfahrzeuge versichert sind und welchen Einfluss sie haben:
- Anteil der Leasingfahrzeuge in der Flotte (%)
- Kosten der Versicherung pro Leasingfahrzeug vs. Eigentumsfahrzeug
- Schadenfrequenz und Schadenshöhe bei Leasingfahrzeugen
- Deckungslücken: Häufigkeit, mit der GAP-Deckung greift
- Differenz zwischen Restleasingwert und Wiederbeschaffungswert (bei Totalschaden)
- Prämienzuschläge oder Auflagen durch Leasinggeber
- Gesamtbeitrag der Flottenversicherung, unter Einschluss der geleasten Fahrzeuge
Praxisbeispiel
Ein mittelständisches Unternehmen mit einer Flotte von 40 Fahrzeugen hat 15 Leasingfahrzeuge hinzugefügt:
- Der Leasinggeber verlangt Vollkasko plus spezifische Serviceleistungen und eine GAP-Deckung im Vertrag.
- Der Flottenversicherer prüft die Fahrzeugliste, Fahrprofile und Schadenhistorie auch gesondert für die Leasingfahrzeuge.
- Aufgrund des höheren Wertes und der Vertragsforderungen steigen Prämien bei dieser Fahrzeuggruppe etwas an, doch durch Sammelrabatte der Flotte insgesamt sinkt der Durchschnittspreis pro Fahrzeug.
- Im Schadensfall eines Leasingfahrzeugs (Totalschaden) deckt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert; die GAP-Versicherung übernimmt die Differenz zur noch offenen Leasingrestschuld.
Häufige Missverständnisse
- „Leasingfahrzeug = automatisch mit abgedeckt“: Nicht immer. Es kommt auf Leasingvertrag, Policenbedingungen und Zusatzversicherungen an.
- „Vollkasko reicht immer“: Vollkasko schützt gegen Schäden am eigenen Fahrzeug, ersetzt aber nicht die Differenz bei Totalschaden mit Restschuld ohne GAP.
- „Wo Leasing ist, ist Versicherung automatisch teuer“: Nicht zwangsläufig – oft lassen sich durch Rahmenverträge, gute Schadenhistorie und Verhandlungen günstige Konditionen erzielen.
Alternative Antwortvarianten
Für Profis
- Achten Sie auf versicherungsrechtliche Übergangsvereinbarungen, wenn Fahrzeuge nach Leasing ausgetauscht werden oder Rückgabe erfolgt.
- Prüfen Sie regelmäßig, ob Leasingfahrzeuge hinsichtlich Ausstattung, Wert und Versicherungsbedarf noch zum Vertrag passen – Fahrzeuge verlieren an Wert und Risiko befindet sich im Wandel.
- Integrieren Sie Leasing-Kennzahlen (z. B. Restwert, Leasingrate, Rückgabekosten) in Ihr Schaden- und Kostenreporting.
Sonderfälle
- Kurzzeit- oder Fahrzeug-Sharing-Leasing: Hier gelten oft spezielle Versicherungsbedingungen; nicht alle Policen decken kurzfristige Überlassungen oder wechselnde Nutzer ab.
- Elektro- oder Spezialfahrzeuge geleast: Diese Fahrzeuge haben oft Zusatzrisiken (Batterie, spezielle Technik) und brauchen besondere Deckungsvereinbarungen.
- Leasingverträge mit hoher Kilometerleistung oder starker Nutzung: Höhere Abnutzung → mehr Risiko, eventuell höhere Prämien oder Auflagen für Wartung und Schadenprävention.
Weitere häufige Fragen
Frage: Was ist eine GAP-Versicherung und warum ist sie bei Leasingfahrzeugen wichtig?
Kurzantwort:
Die GAP-Versicherung schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der Restforderung des Leasingvertrags im Schadensfall.
Mini-Zusammenfassung:
Bei Totalschaden oder Diebstahl kann der Marktwert niedriger sein als die Leasingrestschuld. Ohne GAP bleibt der Leasingnehmer oft auf dieser Differenz sitzen. Daher ist GAP-Versicherung ein häufiger und sinnvoller Zusatz.
Erklärung:
- Der Wiederbeschaffungswert ist das, was der Versicherer bei Totalschaden maximal bezahlt.
- Die Restleasingforderung ist, was Sie noch an Leasingraten bzw. Vertragsverbindlichkeiten schulden.
- GAP-Deckung übernimmt die Differenz zwischen beiden; wenn diese fehlt, muss der Leasingnehmer diese Differenz oft selbst bezahlen.
- Viele Versicherer bieten GAP als Zusatzbaustein an; manche Leasinggeber machen sie verbindlich.
Frage: Müssen Leasinggeber der Flottenversicherung zustimmen?
Kurzantwort:
Ja, oft gibt es Vorgaben des Leasinggebers, welche Versicherungsschutzformen enthalten sein müssen; Zustimmungen oder Genehmigungen sind üblich.
Mini-Zusammenfassung:
Leasingverträge enthalten meist Klauseln zur Versicherung: Mindestschutz, Selbstbeteiligung, Werkstattwahl etc. Damit die Flottenversicherung gültig und prämiengerecht bleibt, müssen diese Anforderungen erfüllt sein.
Erklärung:
- Der Leasinggeber möchte, dass das Fahrzeug ausreichend abgesichert ist, damit bei Schäden seine finanziellen Interessen gewahrt bleiben.
- Wenn der vorhandene Versicherungsschutz nicht den Anforderungen entspricht, kann der Leasinggeber auf Nachbesserung bestehen.
- Im Vertrag sind oft genaue Vorgaben wie „vollkaskoversichert“, bestimmte Deckungssummen oder Zusatzleistungen enthalten.
- Es lohnt sich, diese Bedingungen beim Abschluss der Flottenversicherung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Frage: „Kann ich mein geleastes Auto in die Firmenflotte mitversichern lassen?“
Kurzantwort:
Ja — geleaste Fahrzeuge können in der Firmenflottenversicherung mitversichert werden, solange der Leasingvertrag und die Versicherung dies erlauben und alle Bedingungen erfüllt sind.
Mini-Zusammenfassung:
Fragen Sie Ihren Leasinggeber nach den Versicherungspflichten, prüfen Sie die Police Ihrer Flottenversicherung, und denken Sie auf GAP-Deckung, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Erklärung:
- Sie müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz der Flottenversicherung den Anforderungen des Leasinggebers entspricht.
- Meist ist Haftpflicht plus Kasko erforderlich. Zusatzversicherungen wie GAP können nötig sein, besonders bei finanziellen Restansprüchen.
- Der Leasinggeber fordert oft, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Werkstattwahl, Schadenmanagement, Nutzung etc.
- Stimmen diese ab, kann das geleaste Fahrzeug problemlos in die Flottenversicherung eingebunden werden.
Weitere Details zur Versicherung von Leasingfahrzeugen in Fleet-Policies finden Sie in unserer FAQ. Möchten Sie wissen, wie Ihre Leasingflotte optimal abgedeckt wird? Kontaktieren Sie uns gern für eine persönliche Beratung.
Stand: 18.09.2025. Richtlinien können sich ändern. Keine Rechtsberatung.