Sind auch Leasingfahrzeuge in der Flottenversicherung abgedeckt?

Sind auch Leasingfahrzeuge in der Flottenversicherung abgedeckt?

Kurzantwort:
Ja — Leasingfahrzeuge können in die Flottenversicherung aufgenommen werden, vorausgesetzt der Leasingvertrag und die Versicherungspolice sehen dies vor und erforderliche Zusatzdeckungen wie GAP-Versicherung sind berücksichtigt.

Mini-Zusammenfassung:
Ob ein geleastes Fahrzeug vom Flottenversicherungsvertrag gedeckt ist, hängt von den vertraglichen Bedingungen beim Leasinggeber und Versicherer ab. Typischerweise ist Haftpflicht, Teil-/Vollkasko möglich; bei Totalschäden oder Verlust lohnt sich eine GAP-Deckung, um die Restschuld zu decken. Gute Kommunikation zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Versicherer ist entscheidend.

Ausführliche Erklärung

Für Einsteiger:innen

Wenn Sie Leasingfahrzeuge in Ihrer Flotte haben oder planen, hier sind die Grundlagen:

Rechtliche & vertragliche Aspekte

Welche Deckungsumfänge sind üblich

KPIs & Metriken, die relevant sind

Damit Sie bewerten können, wie gut Leasingfahrzeuge versichert sind und welchen Einfluss sie haben:

Praxisbeispiel

Ein mittelständisches Unternehmen mit einer Flotte von 40 Fahrzeugen hat 15 Leasingfahrzeuge hinzugefügt:

  1. Der Leasinggeber verlangt Vollkasko plus spezifische Serviceleistungen und eine GAP-Deckung im Vertrag.
  2. Der Flottenversicherer prüft die Fahrzeugliste, Fahrprofile und Schadenhistorie auch gesondert für die Leasingfahrzeuge.
  3. Aufgrund des höheren Wertes und der Vertragsforderungen steigen Prämien bei dieser Fahrzeuggruppe etwas an, doch durch Sammelrabatte der Flotte insgesamt sinkt der Durchschnittspreis pro Fahrzeug.
  4. Im Schadensfall eines Leasingfahrzeugs (Totalschaden) deckt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert; die GAP-Versicherung übernimmt die Differenz zur noch offenen Leasingrestschuld.

Häufige Missverständnisse

Alternative Antwortvarianten

Für Profis

Sonderfälle

Weitere häufige Fragen

Frage: Was ist eine GAP-Versicherung und warum ist sie bei Leasingfahrzeugen wichtig?

Kurzantwort:
Die GAP-Versicherung schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der Restforderung des Leasingvertrags im Schadensfall.

Mini-Zusammenfassung:
Bei Totalschaden oder Diebstahl kann der Marktwert niedriger sein als die Leasingrestschuld. Ohne GAP bleibt der Leasingnehmer oft auf dieser Differenz sitzen. Daher ist GAP-Versicherung ein häufiger und sinnvoller Zusatz.

Erklärung:

Frage: Müssen Leasinggeber der Flottenversicherung zustimmen?

Kurzantwort:
Ja, oft gibt es Vorgaben des Leasinggebers, welche Versicherungsschutzformen enthalten sein müssen; Zustimmungen oder Genehmigungen sind üblich.

Mini-Zusammenfassung:
Leasingverträge enthalten meist Klauseln zur Versicherung: Mindestschutz, Selbstbeteiligung, Werkstattwahl etc. Damit die Flottenversicherung gültig und prämiengerecht bleibt, müssen diese Anforderungen erfüllt sein.

Erklärung:

Frage: „Kann ich mein geleastes Auto in die Firmenflotte mitversichern lassen?“

Kurzantwort:
Ja — geleaste Fahrzeuge können in der Firmenflottenversicherung mitversichert werden, solange der Leasingvertrag und die Versicherung dies erlauben und alle Bedingungen erfüllt sind.

Mini-Zusammenfassung:
Fragen Sie Ihren Leasinggeber nach den Versicherungspflichten, prüfen Sie die Police Ihrer Flottenversicherung, und denken Sie auf GAP-Deckung, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Erklärung:

Weitere Details zur Versicherung von Leasingfahrzeugen in Fleet-Policies finden Sie in unserer FAQ. Möchten Sie wissen, wie Ihre Leasingflotte optimal abgedeckt wird? Kontaktieren Sie uns gern für eine persönliche Beratung.

Stand: 18.09.2025. Richtlinien können sich ändern. Keine Rechtsberatung.