Was deckt die Haftpflichtversicherung in einer Flottenversicherung ab?

Was deckt die Haftpflichtversicherung in einer Flottenversicherung ab?

Kurzantwort:
Die Kfz-Haftpflicht innerhalb einer Flottenversicherung deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Fahrer mit Firmenfahrzeugen Dritten zufügen.

Mini-Zusammenfassung:
Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Unternehmen vor hohen Schadenersatzforderungen. Sie übernimmt Reparatur- und Heilkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfälle und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz). Eigene Schäden am Firmenfahrzeug sind nicht versichert.

Ausführliche Erklärung

Für Einsteiger:innen

Die Haftpflicht ist der Grundbaustein jeder Flottenversicherung. Sie greift immer dann, wenn ein Firmenfahrzeug Dritte schädigt – unabhängig davon, welcher Mitarbeiter gefahren ist.

Typische abgedeckte Schäden:

Nicht abgedeckt sind Schäden am eigenen Fahrzeug. Dafür sind Teil- oder Vollkasko zuständig.

Strategische Vorteile in der Flottenversicherung

KPIs & Metriken, die relevant sind

Praxisbeispiel

Ein Handwerksbetrieb mit 12 Transportern verursacht durch einen Fahrer einen Auffahrunfall mit zwei weiteren Fahrzeugen:

  1. Personenschaden: Die Versicherung bezahlt Heilkosten und Schmerzensgeld für den verletzten Unfallgegner.
  2. Sachschaden: Reparatur der beschädigten Fahrzeuge und der Leitplanke wird übernommen.
  3. Rechtsstreit: Ein Geschädigter fordert zu hohe Entschädigung; die Versicherung prüft und wehrt die unberechtigte Forderung ab – inklusive aller Anwalts- und Gerichtskosten.

Ergebnis: Der Betrieb trägt weder Reparatur- noch Anwaltskosten.

Häufige Missverständnisse

Alternative Antwortvarianten

Für Profis

Sonderfälle

Weitere häufige Fragen

Frage: Wie hoch sollte die Deckungssumme der Flotten-Haftpflicht sein?

Kurzantwort:
Mindestens 50 Mio. € pauschal, oft besser 100 Mio. €.

Mini-Zusammenfassung:
Hohe Summen decken auch seltene Großschäden ab, z. B. schwere Personenschäden bei Massenunfällen.

Erklärung:

Frage: Übernimmt die Haftpflicht auch Anwalts- und Gerichtskosten?

Kurzantwort:
Ja – als passiver Rechtsschutz.

Mini-Zusammenfassung:
Die Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt dafür alle Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten.

Erklärung:

Frage: „Was zahlt die Haftpflicht bei einem Flottenunfall?“

Kurzantwort:
Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Fahrer Dritten zufügt.

Mini-Zusammenfassung:
Dazu gehören Reparaturen, medizinische Kosten, Verdienstausfälle und ggf. Schmerzensgeld. Eigene Fahrzeugschäden sind ausgenommen.

Erklärung:

Mehr Details zur richtigen Absicherung finden Sie in unserer FAQ. Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Deckungssummen ausreichen, helfen wir gern über unsere Kontaktseite.

Stand: 19.09.2025. Richtlinien können sich ändern. Keine Rechtsberatung.