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Sind auch Leasingfahrzeuge in der Flottenversicherung abgedeckt?

Leasingfahrzeuge in der Flottenversicherung – FAQ | Carvion

Sind auch Leasingfahrzeuge in der Flottenversicherung abgedeckt?

Ja — Leasingfahrzeuge können in die Flottenversicherung aufgenommen werden, vorausgesetzt der Leasingvertrag und die Versicherungspolice sehen dies vor und erforderliche Zusatzdeckungen wie GAP-Versicherung sind berücksichtigt.

Überblick

Ob ein geleastes Fahrzeug vom Flottenversicherungsvertrag gedeckt ist, hängt von den vertraglichen Bedingungen beim Leasinggeber und Versicherer ab. Typischerweise ist Haftpflicht, Teil-/Vollkasko möglich; bei Totalschäden oder Verlust lohnt sich eine GAP-Deckung, um die Restschuld zu decken. Gute Kommunikation zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Versicherer ist entscheidend.

Wie sich Leasing in Ihr Flottenmanagement und die Fuhrparkverwaltung einfügt und welche Effekte auf Prämien entstehen (Schadenhistorie & Prämien), erläutern unsere Übersichten und FAQs.

Praxisnah erklärt

Wenn Sie Leasingfahrzeuge in Ihrer Flotte haben oder planen, hier sind die Grundlagen:

  • Leasingvertrag prüfen: Manche Leasingverträge schreiben vor, dass ein Fahrzeug vollkaskoversichert sein muss oder bestimmte Versicherungsformen mit bestimmten Deckungsumfängen. Der Leasinggeber kann Vorgaben machen, welche Versicherungen und Zusatzbausteine nötig sind.
  • Versicherungspolice & Flottenvertrag prüfen: Der Rahmenvertrag der Flottenversicherung muss erlauben, dass Fahrzeuge, die geleast sind, versichert werden. Einige Policen behandeln Leasingfahrzeuge wie eigene Fahrzeuge; andere haben Einschränkungen oder verlangen besondere Bedingungen.
  • GAP-Versicherung wichtig: Bei Totalschaden oder Diebstahl kann der Wiederbeschaffungswert unter dem noch ausstehenden Leasingrestwert liegen. Die GAP-Deckung übernimmt die Differenz zwischen Marktwert und Restschuld. Mobexo+2Lapid Blog+2

Vertiefung zu Prävention & Betrieb: Telematik im Schadenmanagement, Fahrzeugwartung im Schadenmanagement, Fahrer & Schadenprävention.

Rechtliche & vertragliche Aspekte

  • Eigentümer- und Halterstatus: Leasinggeber ist oft rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs. Versicherungsschutz muss so gestaltet sein, dass sowohl Halter (Leasingnehmer) als auch Eigentümer im Vertrag berücksichtigt werden.
  • Vorgaben des Leasinggebers: Manchmal sind Zusatzversicherungen zwingend („forced insurance“), bestimmte Werkstätten vorgeschrieben oder Schadenmanagement-Prozesse, Dokumentation etc. gefordert.
  • Mitversicherung von Restwert & Leasingraten: Wie bereits erwähnt, bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs kann ohne GAP erhebliche finanzielle Belastung entstehen.

Welche Deckungsumfänge sind üblich

  • Haftpflicht: fast immer Voraussetzung und in der Flotte enthalten.
  • Teilkasko / Vollkasko: je nach Risiko, Wert und Leasingvertragsbestimmungen. Leasinggeber verlangen häufig Vollkasko.
  • GAP-Deckung: Zusatz, aber sehr empfehlenswert. Manche Flottenversicherer oder Leasingvertragskombinationen bieten diese an. Mobexo+2Lapid Blog+2
  • Zusätzliche Bausteine: Schutzbrief, Diebstahl/Unfallschutz, optionaler Ersatz bei bestimmten Risiken – abhängig von Alter, Wert, Ausstattung des Fahrzeugs.

KPIs & Metriken, die relevant sind

Anteil der Leasingfahrzeuge in der Flotte (%)
Versicherungskosten: Leasing vs. Eigentum
Schadenfrequenz & -höhe bei Leasingfahrzeugen
Deckungslücken: Häufigkeit GAP-Einsatz
Differenz Restleasingwert vs. Wiederbeschaffungswert
Prämienzuschläge / Auflagen Leasinggeber
Gesamtbeitrag inkl. geleaster Fahrzeuge

Mehr KPI-Insights und Praxisbeispiele im Carvion-Blog sowie in der FAQ-Übersicht.

Praxisbeispiel

Ein mittelständisches Unternehmen mit einer Flotte von 40 Fahrzeugen hat 15 Leasingfahrzeuge hinzugefügt:

  • Der Leasinggeber verlangt Vollkasko plus spezifische Serviceleistungen und eine GAP-Versicherung im Vertrag.
  • Der Flottenversicherer prüft die Fahrzeugliste, Fahrprofile und Schadenhistorie auch gesondert für die Leasingfahrzeuge.
  • Aufgrund des höheren Wertes und der Vertragsforderungen steigen Prämien bei dieser Fahrzeuggruppe etwas an, doch durch Sammelrabatte der Flotte insgesamt sinkt der Durchschnittspreis pro Fahrzeug.
  • Im Schadensfall eines Leasingfahrzeugs (Totalschaden) deckt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert; die GAP-Versicherung übernimmt die Differenz zur noch offenen Leasingrestschuld.

Häufige Missverständnisse

  • „Leasingfahrzeug = automatisch mit abgedeckt“: Nicht immer. Es kommt auf Leasingvertrag, Policenbedingungen und Zusatzversicherungen an.
  • „Vollkasko reicht immer“: Vollkasko schützt gegen Schäden am eigenen Fahrzeug, ersetzt aber nicht die Differenz bei Totalschaden mit Restschuld ohne GAP.
  • „Wo Leasing ist, ist Versicherung automatisch teuer“: Nicht zwangsläufig – oft lassen sich durch Rahmenverträge, gute Schadenhistorie und Verhandlungen günstige Konditionen erzielen.

Für Profis

  • Achten Sie auf versicherungsrechtliche Übergangsvereinbarungen, wenn Fahrzeuge nach Leasing ausgetauscht werden oder Rückgabe erfolgt.
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Leasingfahrzeuge hinsichtlich Ausstattung, Wert und Versicherungsbedarf noch zum Vertrag passen – Fahrzeuge verlieren an Wert und Risiko befindet sich im Wandel.
  • Integrieren Sie Leasing-Kennzahlen (z. B. Restwert, Leasingrate, Rückgabekosten) in Ihr Schaden- und Kostenreporting.

Sonderfälle

  • Kurzzeit- oder Fahrzeug-Sharing-Leasing: Hier gelten oft spezielle Versicherungsbedingungen; nicht alle Policen decken kurzfristige Überlassungen oder wechselnde Nutzer ab.
  • Elektro- oder Spezialfahrzeuge geleast: Diese Fahrzeuge haben oft Zusatzrisiken (Batterie, spezielle Technik) und brauchen besondere Deckungsvereinbarungen.
  • Leasingverträge mit hoher Kilometerleistung oder starker Nutzung: Höhere Abnutzung → mehr Risiko, eventuell höhere Prämien oder Auflagen für Wartung und Schadenprävention.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine GAP-Versicherung und warum ist sie bei Leasingfahrzeugen wichtig?

Die GAP-Versicherung schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der Restforderung des Leasingvertrags im Schadensfall.

Bei Totalschaden oder Diebstahl kann der Marktwert niedriger sein als die Leasingrestschuld. Ohne GAP bleibt der Leasingnehmer oft auf dieser Differenz sitzen. Daher ist GAP-Versicherung ein häufiger und sinnvoller Zusatz.

Erklärung

Der Wiederbeschaffungswert ist das, was der Versicherer bei Totalschaden maximal bezahlt. Die Restleasingforderung ist, was Sie noch an Leasingraten bzw. Vertragsverbindlichkeiten schulden. GAP-Deckung übernimmt die Differenz zwischen beiden; wenn diese fehlt, muss der Leasingnehmer diese Differenz oft selbst bezahlen. Viele Versicherer bieten GAP als Zusatzbaustein an; manche Leasinggeber machen sie verbindlich.

Müssen Leasinggeber der Flottenversicherung zustimmen?

Ja, oft gibt es Vorgaben des Leasinggebers, welche Versicherungsschutzformen enthalten sein müssen; Zustimmungen oder Genehmigungen sind üblich.

Leasingverträge enthalten meist Klauseln zur Versicherung: Mindestschutz, Selbstbeteiligung, Werkstattwahl etc. Damit die Flottenversicherung gültig und prämiengerecht bleibt, müssen diese Anforderungen erfüllt sein.

Erklärung

Der Leasinggeber möchte, dass das Fahrzeug ausreichend abgesichert ist, damit bei Schäden seine finanziellen Interessen gewahrt bleiben. Wenn der vorhandene Versicherungsschutz nicht den Anforderungen entspricht, kann der Leasinggeber auf Nachbesserung bestehen. Im Vertrag sind oft genaue Vorgaben wie „vollkaskoversichert“, bestimmte Deckungssummen oder Zusatzleistungen enthalten. Es lohnt sich, diese Bedingungen beim Abschluss der Flottenversicherung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

„Kann ich mein geleastes Auto in die Firmenflotte mitversichern lassen?“

Ja — geleaste Fahrzeuge können in der Firmenflottenversicherung mitversichert werden, solange der Leasingvertrag und die Versicherung dies erlauben und alle Bedingungen erfüllt sind.

Fragen Sie Ihren Leasinggeber nach den Versicherungspflichten, prüfen Sie die Police Ihrer Flottenversicherung, und denken Sie auf GAP-Deckung, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Erklärung

Sie müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz der Flottenversicherung den Anforderungen des Leasinggebers entspricht. Meist ist Haftpflicht plus Kasko erforderlich. Zusatzversicherungen wie GAP können nötig sein, besonders bei finanziellen Restansprüchen. Der Leasinggeber fordert oft, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Werkstattwahl, Schadenmanagement, Nutzung etc. Stimmen diese ab, kann das geleaste Fahrzeug problemlos in die Flottenversicherung eingebunden werden.

Weitere Details zur Einbindung von Leasingfahrzeugen in Flotten-Policies finden Sie in unserer FAQ. Möchten Sie wissen, wie Ihre Leasingflotte optimal abgedeckt wird? Kontaktieren Sie uns über die Kontaktseite oder lesen Sie praxisnahe Insights im Blog.