Rückgabe des Dienstwagens bei Kündigung
Die Rückgabe des Dienstwagens bei Kündigung ist ein sensibler Teil des Pkw-Fuhrparkmanagements.
Grundsätzlich gilt: Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch das Nutzungsrecht am Fahrzeug –
es sei denn, etwas anderes ist vertraglich vereinbart.
Ziel eines professionellen Prozesses: klare Regeln, kein Streit, saubere Dokumentation und ein
reibungsloser Übergang zurück in den Fuhrpark.
Praxisnah erklärt
Im Kern geht es bei der Dienstwagenrückgabe um drei Fragen:
- Wann muss der Dienstwagen zurückgegeben werden?
- Wie wird der Zustand dokumentiert und bewertet?
- Was passiert mit geldwertem Vorteil, Schäden und möglichen Sonderregelungen (z. B. Abfindung)?
Typischer Standardfall
- Rückgabe spätestens am letzten Arbeitstag
- Übergabe an Fuhrparkmanager oder berechtigte Person
- Dokumentation per Übergabeprotokoll (Kilometerstand, Schäden, Zubehör)
- Beendigung der Privatnutzung und damit auch der Versteuerung des geldwerten Vorteils
Ein professionelles Pkw-Fuhrparkmanagement regelt diese Punkte vorab in
Car Policy,
Dienstwagenvereinbarung und klaren Übergabeprozessen.
Häufige Missverständnisse
-
„Der Dienstwagen gehört mir, ich hatte ihn doch jahrelang.“
Nein – Eigentümer ist in der Regel das Unternehmen bzw. der Leasinggeber. Ohne gesonderte Vereinbarung
besteht kein Anspruch auf Übernahme.
-
„Ich darf das Auto während der Kündigungsfrist auf jeden Fall weiter privat nutzen.“
Nur, wenn die Dienstwagenregelung das vorsieht. Bei Freistellung kann der Arbeitgeber
die Nutzung häufig sofort beenden.
-
„Der geldwerte Vorteil läuft rückwirkend automatisch aus, wenn ich das Auto früher abgebe.“
Die Versteuerung endet mit der tatsächlichen Rückgabe – rückwirkende Korrekturen sind nur in Abstimmung
mit Lohnbuchhaltung und Mitarbeitenden möglich.
-
„Kleine Kratzer sind normal, das zahlt die Firma schon.“
Normale Gebrauchsspuren sind eine Sache, dokumentierte Schäden über das übliche Maß hinaus können dem
Mitarbeitenden anteilig belastet werden.
Praxisbeispiel
Ein mittelständisches Unternehmen mit 40 Dienstwagen hat wiederkehrende Konflikte bei Rückgaben nach Kündigungen:
- Unklare Regelungen zur Privatnutzung während der Kündigungsfrist
- Keine einheitlichen Übergabeprotokolle
- Strittige Diskussionen bei Kratzern, Dellen und Felgenschäden
Lösung durch strukturiertes Pkw-Fuhrparkmanagement:
-
Einführung einer einheitlichen Car Policy mit klaren Regelungen zu Rückgabezeitpunkt,
Schäden und Privatnutzung bei Freistellung
-
Nutzung eines digitalen Übergabeprotokolls (Fotos, Checkliste, Signatur)
-
Abstimmung mit HR und Lohnbuchhaltung zu Besteuerung, Freistellung und geldwertem Vorteil
Ergebnis:
- Deutlich weniger Streitfälle
- Schnellere Rückgaben und zügige Wiedervermarktung / Weiternutzung der Fahrzeuge
- Bessere Planbarkeit im Fuhrpark und klarere Kommunikation mit Mitarbeitenden
KPIs & Metriken für die Rückgabeprozesse
Fuhrparkmanager können die Qualität ihrer Rückgabeprozesse u. a. an diesen Kennzahlen messen:
Durchschnittliche Zeit
zwischen letztem Arbeitstag und Fahrzeugrückgabe
Quote dokumentierter Rückgaben
mit vollständig ausgefülltem Protokoll
Anteil strittiger Rückgaben
z. B. wegen Schäden oder Nutzungsfragen
Kosten durch vermeidbare Schäden
die erst bei Rückgabe auffallen
Verwertungszeit
Rückgabe bis Wiederverkauf oder Wiederzuordnung im Fuhrpark
Je klarer Car Policy, Prozesse und Kommunikation, desto niedriger sind Konflikt- und Kostenrisiken.
Fortgeschrittene Strategien
In größeren Flotten oder bei hoher Mitarbeiterfluktuation lohnt sich ein professionell aufgesetzter Rückgabeprozess:
-
Digitale Checklisten & Foto-Dokumentation
Standardisierte Übergabe mit Smartphone / Tablet – inklusive Fotos von Karosserie, Innenraum, Felgen.
-
Standardisierte Bewertungslogik
Klare Unterscheidung zwischen üblichem Verschleiß und relevanten Schäden (z. B. nach Leasingrichtlinien).
-
Enge Zusammenarbeit mit Leasinggebern
Einheitliche Rückgabestandards, frühzeitige Planung von Ablösung, Weiternutzung oder Austausch.
-
Integration ins Gesamtsystem Pkw-Fuhrparkmanagement
Rückgabedaten fließen in Schadenstatistik, Fahrzeugbewertung und Beschaffungsstrategie ein.
Besondere Anwendungsfälle
Dienstwagen als Teil einer Abfindung
In Einzelfällen kann der Dienstwagen im Rahmen einer Abfindungsregelung dauerhaft überlassen werden:
- Fahrzeug wird zum Zeitwert verkauft und ggf. auf die Abfindung angerechnet
- Haftungsfragen (Versicherung, Wartung, Steuer) gehen auf die Privatperson über
- Empfehlung: nur bei stark abgeschriebenen Fahrzeugen wirklich wirtschaftlich
Schäden bei Rückgabe
Weist das Fahrzeug bei Rückgabe Schäden auf, die über normale Nutzung hinausgehen, gilt:
- Dokumentation im Übergabeprotokoll (inkl. Fotos)
- Bewertung durch Fuhrpark, Gutachter oder Leasinggeber
-
Ggf. Kostenbeteiligung des Mitarbeitenden nach arbeitsrechtlich zulässigen Regeln
Freistellung während der Kündigungsfrist
Bei Freistellung kann der Arbeitgeber in der Regel verlangen, dass der Dienstwagen sofort
zurückgegeben wird – insbesondere, wenn:
- kein betrieblicher Nutzungszweck mehr besteht
- Sicherheits- oder Reputationsrisiken bestehen
- der Wagen kurzfristig anderweitig benötigt wird
Häufig gestellte Fragen
1. Welche allgemeinen Regelungen gelten zur Rückgabe des Dienstwagens bei Kündigung?
Der Dienstwagen ist grundsätzlich mit Ende des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben – meist am
letzten Arbeitstag. Die Details (Zeitpunkt, Zustand, Privatnutzung bis dahin) sollten in
Arbeitsvertrag, Dienstwagenvereinbarung oder Car Policy geregelt sein.
Erklärung
Je detaillierter die Regelungen, desto weniger Konfliktpotenzial.
Ein standardisiertes Übergabeprotokoll ist dabei Pflicht.
2. Dürfen Mitarbeitende den Dienstwagen während der Kündigungsfrist weiter privat nutzen?
Ja, wenn die Dienstwagenvereinbarung das vorsieht. Wird der Mitarbeitende jedoch freigestellt, kann der
Arbeitgeber häufig eine sofortige Rückgabe verlangen und die Privatnutzung beenden.
Erklärung
Die Privatnutzung ist ein vergütungsähnlicher Vorteil. Endet die
aktive Tätigkeit oder liegt eine Freistellung vor, kann sie aus betrieblichen Gründen eingeschränkt oder
aufgehoben werden – sofern vertraglich sauber geregelt.
3. Was passiert mit dem geldwerten Vorteil bei der Rückgabe des Dienstwagens?
Mit der tatsächlichen Rückgabe entfällt auch der geldwerte Vorteil – die 1-%-Regelung oder
Fahrtenbuchversteuerung läuft ab diesem Zeitpunkt nicht weiter. Rückwirkende Korrekturen sind nur im
Einvernehmen mit Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung möglich.
Erklärung
Die Lohnabrechnung orientiert sich am Zeitraum, in dem ein Nutzungsrecht bestand.
Änderungen sollten frühzeitig mit HR und Steuerberatung abgestimmt werden.
4. Gibt es gesetzliche Fristen zur Rückgabe des Dienstwagens?
Konkrete gesetzliche Fristen gibt es nicht – maßgeblich ist die vertragliche Vereinbarung.
In der Praxis hat sich der letzte Arbeitstag als Rückgabetermin etabliert.
Erklärung
Um Streit zu vermeiden, empfehlen sich klare Fristen in der Car Policy und ein
standardisierter Prozess (Einladung zur Rückgabe, Terminbestätigung, Protokoll).
5. Was ist, wenn der Dienstwagen bei Rückgabe Schäden aufweist?
Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, können dem Mitarbeitenden
anteilig in Rechnung gestellt werden. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation
bei Fahrzeugübergabe und -rückgabe.
Erklärung
Digitale Tools im Pkw-Fuhrparkmanagement helfen, den Zustand nachvollziehbar
festzuhalten und Diskussionen zu vermeiden – gerade bei Leasingrückgaben.
Stand: 16. September 2025. Richtlinien können sich ändern. Keine Rechtsberatung.