Die Nutzung von Dienstwagen außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich erlaubt – aber (Achtung, liebe Fuhrparkmanager!) es gibt einige wichtige Regelungen im PKW Fuhrparkmanagement, die Sie im Blick haben sollten, bevor die Dienstreise über die Landesgrenzen hinausgeht.
Auch wenn sie heutzutage oft digital verfügbar ist, bleibt die internationale Versicherungskarte ein Muss. Sie zeigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist – und sie wird in vielen Nicht-EU-Ländern an der Grenze sogar verlangt. Am besten bei jeder Auslandsfahrt mitführen.
Im professionellen Fuhrparkmanagement ist eine klare Regel: Keine Auslandsfahrt ohne vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber. Dokumentieren Sie die geplante Nutzung – das schützt beide Seiten und schafft Transparenz.
Innerhalb der EU ist die Nutzung meist unkompliziert. Doch bei Fahrten in Länder außerhalb der EU (z. B. Schweiz, Norwegen, Türkei) gelten oft zusätzliche Einfuhrregelungen, Zolldokumente oder nationale Vorgaben, z. B. zu Mautsystemen oder Umweltzonen.
Auch bei noch so sorgfältigem Fuhrparkmanagement gilt: Keine Fahrt ohne gültigen Führerschein, Fahrzeugzulassung und (wenn nötig) Vollmacht des Halters. Bei Leasingfahrzeugen z. B. kann eine spezielle Nutzungserlaubnis nötig sein.
Nicht alle Leasing- oder Mietverträge gestatten Fahrten ins Ausland. Klären Sie das vorher – sonst kann’s im Ernstfall teuer werden. Im Zweifel: beim Anbieter nachfragen oder einen Blick in die AGB werfen.
Sie möchten sich bei Auslandsfahrten rechtlich absichern und gleichzeitig effizient Ihr PKW Fuhrparkmanagement gestalten? Dann empfehlen wir einen Blick in unseren Einführungsartikel ins Fuhrparkmanagement.
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💡 Tipp für Fuhrparkmanager mit Fernweh:
Mit der richtigen Vorbereitung, klaren Prozessen und einem starken Partner wie carvion.de im Rücken steht dem grenzenlosen Flotteneinsatz nichts im Weg – außer vielleicht der französische Kreisverkehr.
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