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Welche Regelungen gibt es zur Nutzung von Dienstwagen bei Fahrten ins Ausland?

FAQ – Dienstwagen im Ausland | Carvion

FAQ · PKW-Fuhrparkmanagement

FAQ – Dienstwagen im Ausland: Was Fuhrparkmanager wissen sollten – rechtssicher und praxisnah auf einen Blick.

Dienstwagen im Ausland nutzen

Die Nutzung von Dienstwagen im Ausland ist grundsätzlich erlaubt – aber es gibt einige wichtige Regelungen, die Sie im PKW-Fuhrparkmanagement beachten sollten, bevor die Dienstreise über die Landesgrenzen hinausgeht.

Grüne Versicherungskarte nicht vergessen

Auch wenn sie heute oft digital vorliegt, bleibt die internationale Versicherungskarte ein wichtiger Baustein. Sie weist nach, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist – und wird in vielen Nicht-EU-Ländern sogar an der Grenze verlangt.

Empfehlung: Bei Auslandsfahrten sollte die Karte immer mitgeführt werden.

Auslandsfahrten vorher genehmigen lassen

Im professionellen Fuhrparkmanagement gilt: Keine Auslandsfahrt ohne Genehmigung durch den Arbeitgeber. Halten Sie Zweck, Zeitraum und Zielländer der Fahrt schriftlich fest – das schützt beide Seiten und sorgt für Transparenz.

EU vs. Nicht-EU: Unterschiede beachten

Innerhalb der EU ist die Nutzung von Dienstwagen meist unkompliziert. Bei Fahrten in Nicht-EU-Länder (z. B. Schweiz, Norwegen, Türkei) gelten oft zusätzliche Vorgaben, etwa:

  • Einfuhrregelungen oder Zolldokumente
  • Maut- und Umweltzonenpflichten
  • Besondere Versicherungsvorschriften oder Nachweispflichten

Diese Punkte sollten vor Reiseantritt geprüft und dokumentiert werden.

Fahrerlaubnis & Fahrzeugpapiere prüfen

Kein Fahrzeug verlässt den Hof ohne gültigen Führerschein, Zulassung und gegebenenfalls Haltervollmacht. Bei Leasingfahrzeugen kann außerdem eine spezielle Nutzungserlaubnis erforderlich sein.

Alle Dokumente sollten vor Abfahrt kontrolliert und während der Reise im Original mitgeführt werden.

Leasingvertrag & AGB checken

Nicht alle Leasing- oder Mietverträge erlauben Fahrten ins Ausland oder in jedes Zielland. Klären Sie dies vorher – sonst kann es im Ernstfall teuer werden.

Ein Blick in die AGB oder ein kurzer Anruf beim Anbieter kann viel Ärger sparen und sollte fester Bestandteil der Prozesscheckliste für Auslandsfahrten sein.

Carvion hilft bei Auslandsfahrten

Sie möchten sich bei Auslandsfahrten rechtlich absichern und gleichzeitig Ihr PKW-Fuhrparkmanagement effizient gestalten? Dann lohnt sich ein Blick in unseren Beitrag zur Einführung ins Fuhrparkmanagement oder direkt in unsere Flottenmanagement-Leistungen.

Mit der richtigen Vorbereitung, klaren Prozessen und einem starken Partner wie carvion.de sind internationale Fahrten mit dem Dienstwagen sicher, effizient und transparent steuerbar.

Häufig gestellte Fragen zu Dienstwagen im Ausland

Welche Regelungen gelten für Dienstwagen im Ausland?

Die Nutzung von Dienstwagen im Ausland ist erlaubt, erfordert aber eine gültige Versicherung, eine Genehmigung durch den Arbeitgeber und die Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften – insbesondere in Nicht-EU-Ländern.

Wann ist die grüne Versicherungskarte notwendig?

Die internationale Versicherungskarte ist insbesondere bei Fahrten in Nicht-EU-Länder notwendig. Sie belegt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist, und wird in vielen Ländern als Nachweis akzeptiert oder sogar gefordert. Empfohlen wird, sie bei jeder Auslandsfahrt mitzuführen.

Was müssen Fuhrparkmanager bei Leasingfahrzeugen beachten?

Leasing- und Mietverträge können Auslandsfahrten einschränken oder an eine vorherige Zustimmung knüpfen. Deshalb sollten die Vertragsbedingungen sorgfältig geprüft und gegebenenfalls eine schriftliche Erlaubnis des Anbieters eingeholt werden.

Was ist der wichtigste Praxistipp?

Der wichtigste Tipp ist: frühzeitig planen, klare Prozesse definieren und alle relevanten Unterlagen sauber dokumentieren. Mit einer strukturierten Vorgehensweise und Unterstützung durch Partner wie Carvion lassen sich Auslandsfahrten sicher und effizient organisieren.

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