Welche Regelungen gibt es zur Nutzung von Dienstwagen bei Fahrten ins Ausland?
FAQ – Dienstwagen im Ausland | Carvion
FAQ · PKW-Fuhrparkmanagement
FAQ – Dienstwagen im Ausland:
Was Fuhrparkmanager wissen sollten – rechtssicher und praxisnah auf einen Blick.
Dienstwagen im Ausland nutzen
Die Nutzung von Dienstwagen im Ausland ist grundsätzlich erlaubt – aber es gibt einige wichtige
Regelungen, die Sie im PKW-Fuhrparkmanagement beachten sollten, bevor die Dienstreise über die
Landesgrenzen hinausgeht.
Inhalt
Grüne Versicherungskarte
Genehmigung von Auslandsfahrten
Unterschiede EU vs. Nicht-EU
Fahrerlaubnis & Fahrzeugpapiere
Leasingvertrag & AGB prüfen
Unterstützung durch Carvion
Grüne Versicherungskarte nicht vergessen
Auch wenn sie heute oft digital vorliegt, bleibt die
internationale Versicherungskarte ein wichtiger Baustein. Sie weist nach, dass das Fahrzeug
haftpflichtversichert ist – und wird in vielen Nicht-EU-Ländern sogar an der Grenze verlangt.
Empfehlung: Bei Auslandsfahrten sollte die Karte immer mitgeführt werden.
Auslandsfahrten vorher genehmigen lassen
Im professionellen Fuhrparkmanagement gilt: Keine Auslandsfahrt ohne Genehmigung durch den Arbeitgeber.
Halten Sie Zweck, Zeitraum und Zielländer der Fahrt schriftlich fest – das schützt beide Seiten und sorgt für Transparenz.
EU vs. Nicht-EU: Unterschiede beachten
Innerhalb der EU ist die Nutzung von Dienstwagen meist unkompliziert. Bei Fahrten in
Nicht-EU-Länder (z. B. Schweiz, Norwegen, Türkei) gelten oft zusätzliche Vorgaben, etwa:
Einfuhrregelungen oder Zolldokumente
Maut- und Umweltzonenpflichten
Besondere Versicherungsvorschriften oder Nachweispflichten
Diese Punkte sollten vor Reiseantritt geprüft und dokumentiert werden.
Fahrerlaubnis & Fahrzeugpapiere prüfen
Kein Fahrzeug verlässt den Hof ohne gültigen Führerschein, Zulassung und
gegebenenfalls Haltervollmacht. Bei Leasingfahrzeugen kann außerdem eine spezielle
Nutzungserlaubnis erforderlich sein.
Alle Dokumente sollten vor Abfahrt kontrolliert und während der Reise im Original mitgeführt werden.
Leasingvertrag & AGB checken
Nicht alle Leasing- oder Mietverträge erlauben Fahrten ins Ausland oder in jedes Zielland.
Klären Sie dies vorher – sonst kann es im Ernstfall teuer werden.
Ein Blick in die AGB oder ein kurzer Anruf beim Anbieter kann viel Ärger sparen und sollte fester Bestandteil der
Prozesscheckliste für Auslandsfahrten sein.
Carvion hilft bei Auslandsfahrten
Sie möchten sich bei Auslandsfahrten rechtlich absichern und gleichzeitig Ihr
PKW-Fuhrparkmanagement effizient gestalten? Dann lohnt sich ein Blick in unseren Beitrag zur
Einführung ins Fuhrparkmanagement
oder direkt in unsere
Flottenmanagement-Leistungen.
Mit der richtigen Vorbereitung, klaren Prozessen und einem starken Partner wie
carvion.de sind internationale Fahrten mit dem
Dienstwagen sicher, effizient und transparent steuerbar.
Häufig gestellte Fragen zu Dienstwagen im Ausland
Welche Regelungen gelten für Dienstwagen im Ausland?
Die Nutzung von Dienstwagen im Ausland ist erlaubt, erfordert aber eine gültige Versicherung,
eine Genehmigung durch den Arbeitgeber und die Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften
– insbesondere in Nicht-EU-Ländern.
Wann ist die grüne Versicherungskarte notwendig?
Die internationale Versicherungskarte ist insbesondere bei Fahrten in Nicht-EU-Länder notwendig.
Sie belegt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist, und wird in vielen Ländern als Nachweis akzeptiert
oder sogar gefordert. Empfohlen wird, sie bei jeder Auslandsfahrt mitzuführen.
Was müssen Fuhrparkmanager bei Leasingfahrzeugen beachten?
Leasing- und Mietverträge können Auslandsfahrten einschränken oder an eine vorherige Zustimmung knüpfen.
Deshalb sollten die Vertragsbedingungen sorgfältig geprüft und gegebenenfalls eine schriftliche Erlaubnis
des Anbieters eingeholt werden.
Was ist der wichtigste Praxistipp?
Der wichtigste Tipp ist: frühzeitig planen, klare Prozesse definieren und alle relevanten Unterlagen
sauber dokumentieren. Mit einer strukturierten Vorgehensweise und Unterstützung durch Partner wie Carvion
lassen sich Auslandsfahrten sicher und effizient organisieren.
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Stand: 12. November 2025. Richtlinien können sich ändern. Keine Rechtsberatung.