Welche Regelungen gibt es zur Nutzung von Dienstwagen bei Fahrten ins Ausland?

FAQ – Dienstwagen im Ausland: Was Fuhrparkmanager wissen sollten

Welche Regelungen gibt es zur Nutzung von Dienstwagen bei Fahrten ins Ausland?

Die Nutzung von Dienstwagen außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich erlaubt – aber (Achtung, liebe Fuhrparkmanager!) es gibt einige wichtige Regelungen im PKW Fuhrparkmanagement, die Sie im Blick haben sollten, bevor die Dienstreise über die Landesgrenzen hinausgeht.

1. Grüne Versicherungskarte nicht vergessen!

Auch wenn sie heutzutage oft digital verfügbar ist, bleibt die internationale Versicherungskarte ein Muss. Sie zeigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist – und sie wird in vielen Nicht-EU-Ländern an der Grenze sogar verlangt. Am besten bei jeder Auslandsfahrt mitführen.

2. Auslandsfahrten vorher genehmigen lassen

Im professionellen Fuhrparkmanagement ist eine klare Regel: Keine Auslandsfahrt ohne vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber. Dokumentieren Sie die geplante Nutzung – das schützt beide Seiten und schafft Transparenz.

3. EU vs. Nicht-EU: Unterschiede beachten

Innerhalb der EU ist die Nutzung meist unkompliziert. Doch bei Fahrten in Länder außerhalb der EU (z. B. Schweiz, Norwegen, Türkei) gelten oft zusätzliche Einfuhrregelungen, Zolldokumente oder nationale Vorgaben, z. B. zu Mautsystemen oder Umweltzonen.

4. Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere prüfen

Auch bei noch so sorgfältigem Fuhrparkmanagement gilt: Keine Fahrt ohne gültigen Führerschein, Fahrzeugzulassung und (wenn nötig) Vollmacht des Halters. Bei Leasingfahrzeugen z. B. kann eine spezielle Nutzungserlaubnis nötig sein.

5. Leasingvertrag und AGB checken

Nicht alle Leasing- oder Mietverträge gestatten Fahrten ins Ausland. Klären Sie das vorher – sonst kann’s im Ernstfall teuer werden. Im Zweifel: beim Anbieter nachfragen oder einen Blick in die AGB werfen.

6. Carvion hilft weiter

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