Darf der Dienstwagen im Homeoffice privat genutzt werden?
Ja, sofern die private Nutzung im Dienstwagenüberlassungsvertrag vereinbart wurde. Entscheidend ist die vertragliche Regelung – nicht der jeweilige Arbeitsort.
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FAQ · PKW-Fuhrparkmanagement
Welche Regelungen gibt es zur Nutzung von Dienstwagen bei Homeoffice-Tätigkeiten? Rechtskonform, praxisnah und ohne unnötige Bürokratie.
Die Frage ist berechtigt: Auch wenn der Dienstwagen häufiger steht, laufen steuerliche, rechtliche und organisatorische Themen weiter. Die folgenden Punkte sollten Fuhrparkmanager im Homeoffice-Zeitalter kennen.
Ja. Grundsätzlich darf ein Mitarbeiter den Dienstwagen auch bei Homeoffice privat nutzen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Der Wagen ist also nicht „arbeitslos“, nur weil der Schreibtisch im Homeoffice steht.
Tipp: Die private Nutzung sollte im Dienstwagenüberlassungsvertrag eindeutig geregelt sein (Kilometerkontingente, Auslandsnutzung, Tanken, Nutzerkreis).
Auch wenn der Dienstwagen seltener bewegt wird, bleibt die Versteuerung des geldwerten Vorteils grundsätzlich bestehen – in der Praxis meist über die 1-Prozent-Regel.
Unternehmen prüfen bei längerer Homeoffice-Tätigkeit, ob der Dienstwagen temporär abgegeben oder neu zugewiesen wird – insbesondere, wenn kaum Nutzung stattfindet. Das kann Leasing-, Versicherungs- und Betriebskosten spürbar reduzieren.
Homeoffice verändert den Arbeitsalltag, aber nicht die grundlegenden Spielregeln im PKW-Fuhrparkmanagement. Wer private Nutzung sauber dokumentiert, steuerlich korrekt bewertet und klare Prozesse definiert, bleibt auch im Homeoffice rechtssicher und kostenbewusst unterwegs.
Ja, sofern die private Nutzung im Dienstwagenüberlassungsvertrag vereinbart wurde. Entscheidend ist die vertragliche Regelung – nicht der jeweilige Arbeitsort.
In der Regel bleibt die 1-Prozent-Regel bestehen, solange der Dienstwagen privat genutzt werden darf. Ein Fahrtenbuch kann eine Alternative sein, wenn der Privatanteil gering ist und der Dokumentationsaufwand akzeptiert wird.
Das hängt von der Nutzung ab. Wird der Dienstwagen kaum benötigt, kann eine temporäre Rückgabe, Neuverteilung oder die Umstellung auf Poolfahrzeuge wirtschaftlich sinnvoll sein.
Wichtig sind eine aktualisierte Car Policy, die Einbindung von HR und Steuerberatung sowie eine transparente Dokumentation von Fahrzeugzuweisung und Nutzung. So bleiben Richtlinien nachvollziehbar und rechtssicher.
Durch klare Verträge, korrekte steuerliche Bewertung und saubere Dokumentation – auch dann, wenn Mitarbeitende überwiegend von zu Hause aus arbeiten.
Stand: 12. November 2025. Richtlinien können sich ändern. Keine Rechts- oder Steuerberatung.