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Welche Regelungen gibt es zur Nutzung von Dienstwagen bei Homeoffice-Tätigkeiten?

Dienstwagen & Homeoffice – Regelungen im PKW-Fuhrparkmanagement | Carvion

FAQ · PKW-Fuhrparkmanagement

Welche Regelungen gibt es zur Nutzung von Dienstwagen bei Homeoffice-Tätigkeiten? Rechtskonform, praxisnah und ohne unnötige Bürokratie.

Dienstwagen & Homeoffice im PKW-Fuhrparkmanagement

Die Frage ist berechtigt: Auch wenn der Dienstwagen häufiger steht, laufen steuerliche, rechtliche und organisatorische Themen weiter. Die folgenden Punkte sollten Fuhrparkmanager im Homeoffice-Zeitalter kennen.

Dienstwagen im Homeoffice – Nutzung weiterhin erlaubt?

Ja. Grundsätzlich darf ein Mitarbeiter den Dienstwagen auch bei Homeoffice privat nutzen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Der Wagen ist also nicht „arbeitslos“, nur weil der Schreibtisch im Homeoffice steht.

Tipp: Die private Nutzung sollte im Dienstwagenüberlassungsvertrag eindeutig geregelt sein (Kilometerkontingente, Auslandsnutzung, Tanken, Nutzerkreis).

Steuerliche Bewertung & 1-Prozent-Regel

Auch wenn der Dienstwagen seltener bewegt wird, bleibt die Versteuerung des geldwerten Vorteils grundsätzlich bestehen – in der Praxis meist über die 1-Prozent-Regel.

  • Alternative Fahrtenbuch: Sinnvoll, wenn der Privatanteil sehr gering ist und sich der Dokumentationsaufwand lohnt.
  • Arbeitsweg-Pauschale: Bei überwiegendem Homeoffice kann die pauschale 0,03-Prozent-Regel unter Umständen durch 0,002 Prozent je tatsächlicher Fahrt ersetzt werden – abhängig von der individuellen Situation und steuerlichen Beratung.

Fahrzeugrückgabe bei längeren Homeoffice-Phasen

Unternehmen prüfen bei längerer Homeoffice-Tätigkeit, ob der Dienstwagen temporär abgegeben oder neu zugewiesen wird – insbesondere, wenn kaum Nutzung stattfindet. Das kann Leasing-, Versicherungs- und Betriebskosten spürbar reduzieren.

  • Temporäre Rückgabe mit späterer Wiederzuteilung
  • Privatweiterbetrieb auf eigene Kosten (in der Praxis eher selten sinnvoll)
  • Poolfahrzeug-Modell statt fester Fahrzeugzuteilung

Was sollten Fuhrparkmanager beachten?

  • Car Policy aktualisieren: Homeoffice als Sonderfall klar regeln (Nutzung, Steuern, Arbeitsweg, Rückgabeoptionen).
  • HR & Steuerberatung einbinden: Abstimmung zu 1-Prozent-Regel, 0,03/0,002-Prozent-Regel und Fahrtenbuch-Option.
  • Transparente Zuweisung: Wer nutzt welches Fahrzeug wie oft? Pool-Modelle und alternative Mobilitätsangebote prüfen.
  • Dokumentation: Nutzungsnachweise, Überlassungsverträge und gegebenenfalls Fahrtenbücher sauber und idealerweise digital führen.

Fazit: Flexibel bleiben – Regeln klar halten

Homeoffice verändert den Arbeitsalltag, aber nicht die grundlegenden Spielregeln im PKW-Fuhrparkmanagement. Wer private Nutzung sauber dokumentiert, steuerlich korrekt bewertet und klare Prozesse definiert, bleibt auch im Homeoffice rechtssicher und kostenbewusst unterwegs.

Ressourcen & nächste Schritte

Häufig gestellte Fragen zu Dienstwagen & Homeoffice

Darf der Dienstwagen im Homeoffice privat genutzt werden?

Ja, sofern die private Nutzung im Dienstwagenüberlassungsvertrag vereinbart wurde. Entscheidend ist die vertragliche Regelung – nicht der jeweilige Arbeitsort.

Gilt die 1-Prozent-Regel auch bei Homeoffice?

In der Regel bleibt die 1-Prozent-Regel bestehen, solange der Dienstwagen privat genutzt werden darf. Ein Fahrtenbuch kann eine Alternative sein, wenn der Privatanteil gering ist und der Dokumentationsaufwand akzeptiert wird.

Soll der Dienstwagen bei längeren Homeoffice-Phasen zurückgegeben werden?

Das hängt von der Nutzung ab. Wird der Dienstwagen kaum benötigt, kann eine temporäre Rückgabe, Neuverteilung oder die Umstellung auf Poolfahrzeuge wirtschaftlich sinnvoll sein.

Was sollten Fuhrparkmanager organisatorisch beachten?

Wichtig sind eine aktualisierte Car Policy, die Einbindung von HR und Steuerberatung sowie eine transparente Dokumentation von Fahrzeugzuweisung und Nutzung. So bleiben Richtlinien nachvollziehbar und rechtssicher.

Wie bleibt das PKW-Fuhrparkmanagement im Homeoffice rechtssicher?

Durch klare Verträge, korrekte steuerliche Bewertung und saubere Dokumentation – auch dann, wenn Mitarbeitende überwiegend von zu Hause aus arbeiten.

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