Die Frage ist absolut berechtigt – denn auch wenn der Dienstwagen auf dem Parkplatz ruht, rollen im Hintergrund oft viele rechtliche, steuerliche und organisatorische Räder. Hier sind die wichtigsten Regelungen, die Fuhrparkmanager im Homeoffice-Zeitalter kennen sollten:
Ja – grundsätzlich darf ein Mitarbeiter den Dienstwagen auch bei einer Homeoffice-Tätigkeit privat nutzen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Der Wagen ist also nicht „arbeitslos“, nur weil der Schreibtisch in den eigenen vier Wänden steht.
➡️ Tipp: Die private Nutzung sollte im Dienstwagenüberlassungsvertrag eindeutig geregelt sein.
Auch wenn der Wagen seltener bewegt wird: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils bleibt bestehen – meist in Form der 1-%-Regel. Das Finanzamt kennt keine Homeoffice-Rabatte 😉.
Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden – besonders dann sinnvoll, wenn der Privatanteil der Nutzung sehr gering ist.
In manchen Unternehmen wird bei längerer Homeoffice-Tätigkeit geprüft, ob der Dienstwagen ggf. temporär oder dauerhaft abgegeben werden soll – insbesondere wenn eine Nutzung kaum noch stattfindet. Das spart Kosten im Fuhrparkmanagement.
Ob das sinnvoll oder notwendig ist, hängt vom individuellen Mobilitätsbedarf und den firmeneigenen Richtlinien ab.
Ein klar geregelter Prozess spart Diskussionen – und Benzin.
Homeoffice verändert den Arbeitsalltag – aber nicht die grundsätzlichen Spielregeln im PKW Fuhrparkmanagement. Wer die private Nutzung sauber dokumentiert und steuerlich korrekt bewertet, bleibt auch im Homeoffice auf der sicheren Spur.
💡 Weitere Infos rund ums Fuhrparkmanagement und praktische Tipps für Fuhrparkverantwortliche finden Sie auf unserer Website carvion.de.
📘 Unser Tipp zum Einstieg: Einführung in das Fuhrparkmanagement
Möchten Sie mehr erfahren oder benötigen Sie Unterstützung beim professionellen Flottenmanagement?
👉 Dann schauen Sie sich unsere Lösungen im Bereich PKW Fuhrparkmanagement an – praxisnah, digital und mit einem Augenzwinkern.