Wenn ein Mitarbeiter überwiegend im Homeoffice arbeitet, kann sich die Nutzung des Dienstwagens ändern: Eingeschränkte private Nutzung: Einige Firmen reduzieren die private Nutzung oder entziehen den Dienstwagen ganz. Versteuerung des geldwerten Vorteils: Die 1-%-Regelung bleibt bestehen, auch wenn der Dienstwagen seltener genutzt wird. Pflicht zur Nutzung von Poolfahrzeugen: Mitarbeiter im Homeoffice müssen oft auf Carsharing- oder Poolfahrzeuge umsteigen.