Wenn Mitarbeiter regelmäßig verschiedene Einsatzorte anfahren, gelten spezielle Regelungen: Kilometerpauschalen: Falls kein eigener Dienstwagen zur Verfügung steht, können Fahrtkosten erstattet werden. Poolfahrzeuge statt eigener Dienstwagen: Einige Unternehmen setzen auf Poolfahrzeuge oder Mietwagen für wechselnde Einsatzorte. Steuerliche Behandlung: Falls der Dienstwagen als regelmäßiger Arbeitsweg gilt, können steuerliche Änderungen anfallen.