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Welche Vorgaben gibt es zur Nutzung von Navigationssystemen und anderen technischen Geräten im Dienstwagen?

FAQ – Technische Geräte & Dienstwagen | Carvion

FAQ · PKW-Fuhrparkmanagement

Technische Geräte & Dienstwagen: Was Fuhrparkmanager wissen müssen – digital, sicher und praxisnah.

Technische Geräte im Dienstwagen richtig nutzen

Im modernen Fuhrparkmanagement gehört die Ausstattung von Dienstfahrzeugen mit digitalen Helfern längst zum Standard. Doch welche Regeln gelten für Navigationssysteme, Smartphones und Infotainment? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – verständlich und praxisnah zusammengefasst.

Vorgaben zur Nutzung technischer Geräte im Dienstwagen

Die Nutzung von Navigationssystemen, Smartphones und Infotainment ist erlaubt – aber nicht grenzenlos. Fuhrparkmanager sollten zentrale Punkte kennen und in die Fahrerunterweisung integrieren.

Straßenverkehrsordnung (StVO): Hände weg vom Smartphone
Elektronische Geräte dürfen nur genutzt werden, wenn sie berührungsfrei bedient werden können oder der Blick nur kurz abgewendet wird, ohne dass die Fahrsicherheit leidet. Das gilt auch für integrierte oder mobile Navigationsgeräte.

Dienstanweisungen im PKW-Fuhrparkmanagement

Im professionellen PKW-Fuhrparkmanagement sollten klare Dienstanweisungen gelten:

  • Nur Freisprecheinrichtungen verwenden
  • Routen vor Fahrtbeginn ins Navigationsgerät eingeben
  • Keine Textnachrichten, E-Mails oder Social Media während der Fahrt

Das erhöht die Sicherheit im Alltag und erleichtert die Argumentation in Haftungsfällen – intern wie extern.

Strafen bei Verstößen

Wird ein Fahrer mit einem Handy am Steuer erwischt, droht derzeit ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg – bei Gefährdung oder Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. Das gilt auch dann, wenn nur „kurz der Song gewechselt“ oder eine Nachricht gelesen wird.

Haftung & Verantwortung des Unternehmens

Im Rahmen der Verantwortung als Fuhrparkmanager sollten Sie:

  • Mitarbeitende regelmäßig über gesetzliche Regelungen informieren
  • Die Einhaltung dokumentieren (z. B. Führerscheinkontrolle oder Fahrerunterweisung)
  • Technische Geräte fachgerecht und professionell einbauen lassen

So bleibt Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite – und Ihre Fahrer ebenso.

Hinweis zum sicheren Umgang

Ein Navigationssystem ist wie ein guter Beifahrer: hilfreich, wenn man auf Hinweise hört – aber störend, wenn man ständig auf das Display schaut. Entscheidend bleibt: Die Aufmerksamkeit gehört dem Verkehr, nicht dem Bildschirm.

Weiterführende Links & Ressourcen

Häufig gestellte Fragen zu technischen Geräten im Dienstwagen

Welche Vorgaben gelten für technische Geräte im Dienstwagen?

Die Nutzung von Smartphones, Navigationssystemen und Infotainment ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie berührungsfrei oder mit nur kurzer, die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigender Ablenkung erfolgt. Entscheidend ist, dass der Fahrer jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug behält.

Welche Dienstanweisungen sind sinnvoll?

Empfehlenswert sind Vorgaben wie: Ausschließliche Nutzung von Freisprecheinrichtungen, Eingabe der Route vor Fahrtbeginn und ein klares Verbot von Textnachrichten, E-Mails oder Social Media während der Fahrt. Diese Regeln sollten in Richtlinien und Fahrerunterweisungen verankert werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss derzeit mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung oder Unfall können zusätzliche Strafen und Konsequenzen hinzukommen.

Welche Pflichten haben Fuhrparkmanager?

Fuhrparkmanager sollten regelmäßige Unterweisungen durchführen, die Einhaltung dokumentieren und sicherstellen, dass verbaute Geräte fachgerecht montiert und rechtlich konform genutzt werden können. So lassen sich Risiken für Unternehmen und Fahrende deutlich reduzieren.

Was ist der wichtigste Sicherheitstipp?

Der wichtigste Sicherheitstipp lautet: Der Blick gehört auf die Straße, nicht auf das Display. Digitale Helfer unterstützen, dürfen aber niemals die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen ersetzen.

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