Welche Vorgaben gibt es zur Nutzung von Navigationssystemen und anderen technischen Geräten im Dienstwagen?
FAQ – Technische Geräte & Dienstwagen | Carvion
FAQ · PKW-Fuhrparkmanagement
Technische Geräte & Dienstwagen:
Was Fuhrparkmanager wissen müssen – digital, sicher und praxisnah.
Technische Geräte im Dienstwagen richtig nutzen
Im modernen Fuhrparkmanagement gehört die Ausstattung von Dienstfahrzeugen mit digitalen Helfern
längst zum Standard. Doch welche Regeln gelten für Navigationssysteme, Smartphones und Infotainment?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – verständlich und praxisnah zusammengefasst.
Inhalt
Vorgaben zur Nutzung technischer Geräte
Dienstanweisungen im PKW-Fuhrparkmanagement
Strafen bei Verstößen
Haftung & Verantwortung
Hinweis zum sicheren Umgang
Weiterführende Links & Ressourcen
Vorgaben zur Nutzung technischer Geräte im Dienstwagen
Die Nutzung von Navigationssystemen, Smartphones und Infotainment ist erlaubt – aber nicht
grenzenlos. Fuhrparkmanager sollten zentrale Punkte kennen und in die
Fahrerunterweisung integrieren.
Straßenverkehrsordnung (StVO): Hände weg vom Smartphone
Elektronische Geräte dürfen nur genutzt werden, wenn sie berührungsfrei bedient werden können
oder der Blick nur kurz abgewendet wird, ohne dass die Fahrsicherheit leidet. Das gilt auch für integrierte
oder mobile Navigationsgeräte.
Dienstanweisungen im PKW-Fuhrparkmanagement
Im professionellen PKW-Fuhrparkmanagement sollten klare Dienstanweisungen gelten:
Nur Freisprecheinrichtungen verwenden
Routen vor Fahrtbeginn ins Navigationsgerät eingeben
Keine Textnachrichten, E-Mails oder Social Media während der Fahrt
Das erhöht die Sicherheit im Alltag und erleichtert die Argumentation in Haftungsfällen – intern wie extern.
Strafen bei Verstößen
Wird ein Fahrer mit einem Handy am Steuer erwischt, droht derzeit ein Bußgeld von
100 Euro und 1 Punkt in Flensburg – bei Gefährdung oder Unfall können
weitere Sanktionen hinzukommen. Das gilt auch dann, wenn nur „kurz der Song gewechselt“ oder eine Nachricht
gelesen wird.
Haftung & Verantwortung des Unternehmens
Im Rahmen der Verantwortung als Fuhrparkmanager sollten Sie:
Mitarbeitende regelmäßig über gesetzliche Regelungen informieren
Die Einhaltung dokumentieren (z. B. Führerscheinkontrolle oder Fahrerunterweisung)
Technische Geräte fachgerecht und professionell einbauen lassen
So bleibt Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite – und Ihre Fahrer ebenso.
Hinweis zum sicheren Umgang
Ein Navigationssystem ist wie ein guter Beifahrer: hilfreich, wenn man auf Hinweise hört –
aber störend, wenn man ständig auf das Display schaut. Entscheidend bleibt:
Die Aufmerksamkeit gehört dem Verkehr, nicht dem Bildschirm.
Häufig gestellte Fragen zu technischen Geräten im Dienstwagen
Welche Vorgaben gelten für technische Geräte im Dienstwagen?
Die Nutzung von Smartphones, Navigationssystemen und Infotainment ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie
berührungsfrei oder mit nur kurzer, die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigender Ablenkung
erfolgt. Entscheidend ist, dass der Fahrer jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug behält.
Welche Dienstanweisungen sind sinnvoll?
Empfehlenswert sind Vorgaben wie: Ausschließliche Nutzung von Freisprecheinrichtungen, Eingabe der Route
vor Fahrtbeginn und ein klares Verbot von Textnachrichten, E-Mails oder Social Media während der Fahrt.
Diese Regeln sollten in Richtlinien und Fahrerunterweisungen verankert werden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss derzeit mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in
Flensburg rechnen. Bei Gefährdung oder Unfall können zusätzliche Strafen und Konsequenzen hinzukommen.
Welche Pflichten haben Fuhrparkmanager?
Fuhrparkmanager sollten regelmäßige Unterweisungen durchführen, die Einhaltung dokumentieren und sicherstellen,
dass verbaute Geräte fachgerecht montiert und rechtlich konform genutzt werden können. So lassen sich Risiken
für Unternehmen und Fahrende deutlich reduzieren.
Was ist der wichtigste Sicherheitstipp?
Der wichtigste Sicherheitstipp lautet: Der Blick gehört auf die Straße, nicht auf das Display. Digitale
Helfer unterstützen, dürfen aber niemals die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen ersetzen.
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Stand: 12. November 2025. Richtlinien können sich ändern. Keine Rechtsberatung.