Welche Vorgaben gibt es zur Nutzung von Navigationssystemen und anderen technischen Geräten im Dienstwagen?

FAQ – Technische Geräte & Dienstwagen: Was Fuhrparkmanager wissen müssen

Im modernen Fuhrparkmanagement gehört die Ausstattung von Dienstfahrzeugen mit digitalen Helfern längst zum Standard. Doch welche Regeln gelten eigentlich für die Nutzung von Navigationssystemen, Smartphones und Co.? Wir liefern Ihnen die Antwort – verständlich, praxisnah und mit einem Augenzwinkern.

Welche Vorgaben gibt es zur Nutzung von Navigationssystemen und anderen technischen Geräten im Dienstwagen?

Die Nutzung technischer Geräte im Dienstwagen – insbesondere Navigationssysteme, Smartphones und Infotainment – ist erlaubt, aber nicht grenzenlos. Fuhrparkmanager sollten die folgenden Punkte kennen und in der Fahrerunterweisung berücksichtigen:

Straßenverkehrsordnung (StVO): Hände weg vom Smartphone

Die StVO ist eindeutig: Elektronische Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie berührungsfrei bedient werden können oder der Blick nur kurz abgewendet wird, ohne dass die Fahrsicherheit leidet. Das gilt auch für integrierte oder mobile Navigationsgeräte.

📌 Dienstanweisungen im PKW Fuhrparkmanagement

Im professionellen PKW Fuhrparkmanagement sollten klare Dienstanweisungen existieren, z. B.:

Das erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern schützt Sie auch im Haftungsfall.

🚫 Strafen bei Verstößen

Wird ein Fahrer mit einem Handy am Steuer erwischt, droht ein Bußgeld von 100 € und 1 Punkt in Flensburg – bei Gefährdung oder Unfall sogar mehr. Und ja, das gilt auch, wenn „nur schnell der Song gewechselt“ wurde.

👩‍💼 Haftung & Verantwortung des Unternehmens

Im Rahmen Ihrer Fuhrparkmanager-Verantwortung sollten Sie:

So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – und Ihre Fahrer auch.

💡 Humorvoller Hinweis zum Schluss

Ein Navi ist wie ein Beifahrer – hilfreich, wenn man ihm zuhört. Nervig, wenn man ständig draufschaut. Also: Augen auf die Straße, nicht aufs Display!

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