FAQ – PKW Fuhrparkmanagement
Welche Vorgaben gibt es zur Nutzung von Winter- und Sommerreifen?
Im Rahmen eines professionellen PKW Fuhrparkmanagements gibt es klare gesetzliche und organisatorische Vorgaben zur Nutzung von Winter- und Sommerreifen – und die sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sonst wird’s rutschig. 😉
Gesetzliche Vorgaben:
- Winterreifenpflicht gilt in Deutschland situationsabhängig. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Winterreifen aufgezogen sein (§2 Abs. 3a StVO).
- Die Reifen müssen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen.
- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm, empfohlen werden aber mindestens 4 mm – Sicherheit geht vor.
Sommerreifen:
- Kein gesetzlicher „Startschuss“, aber ab Temperaturen über 7 °C sind Sommerreifen die bessere Wahl.
- Sommerreifen bieten auf trockener und nasser Fahrbahn kürzere Bremswege und ein stabileres Fahrverhalten.
Fuhrparkmanagement-Tipp:
- Eine bewährte Faustregel: "Von O bis O" – Oktober bis Ostern sind Winterreifen angesagt.
- Die rechtzeitige Umrüstung gehört zu den zentralen Aufgaben im Fuhrparkmanagement, um Bußgelder, unnötige Ausfallzeiten und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Verantwortung und Organisation:
- Als Fuhrparkmanager sind Sie dafür verantwortlich, dass alle Fahrzeuge der Flotte saisonal korrekt bereift sind.
- Viele Unternehmen setzen hier auf digitale Tools oder externe Partner zur automatisierten Reifenüberwachung und Terminplanung.
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