Firmenfahrzeuge sind meist nicht für Fahrgemeinschaften freigegeben, außer sie werden explizit in der Car Policy erlaubt. Typische Regelungen sind: Beschränkung auf dienstliche Zwecke: Fahrgemeinschaften mit Kollegen sind erlaubt, sofern sie dem Unternehmenszweck dienen. Private Fahrgemeinschaften: Viele Unternehmen untersagen die Mitnahme Dritter, da sie nicht über die Firmenversicherung abgedeckt sind. Haftung bei Unfällen: Falls ein Unfall mit Mitfahrern passiert, ist die Frage der Haftung durch die Car Policy und die Versicherungsbedingungen geregelt.