Eine clevere Lösung für Umwelt, Teamgeist – und den Fuhrpark!
Im modernen PKW Fuhrparkmanagement stellt sich zunehmend die Frage, wie Dienstwagen genutzt werden dürfen, wenn Mitarbeitende Fahrgemeinschaften bilden möchten. Gute Nachricht: In vielen Fällen ist das möglich – aber es gibt ein paar Dinge zu beachten.
In der Regel dürfen Dienstwagen für Fahrgemeinschaften genutzt werden, wenn die Unternehmensrichtlinien oder der Dienstwagenvertrag dies zulassen. Voraussetzung: Der Hauptnutzer bleibt Fahrer, und die Fahrt dient beruflichen Zwecken – z. B. der gemeinsamen Anfahrt zur Arbeitsstätte oder zu Kundenterminen.
Achtung: Die private Nutzung durch Mitfahrer (z. B. Familienmitglieder oder Freunde) ist in der Regel ausgeschlossen – es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag erlaubt. Für Kollegen im Rahmen einer beruflichen Fahrgemeinschaft gilt das nicht – hier ist es meist unproblematisch.
Wer als Fuhrparkmanager auf klare Regelungen setzt, fördert nicht nur Transparenz, sondern auch das Klima im Team. Und wenn sich die Kolleg:innen auf dem Weg ins Büro schon austauschen können, sinkt nicht nur der CO₂-Ausstoß – sondern auch der Kaffeeverbrauch im Büro. 😉
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