Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier beantworten wir wichtige Fragen rund um das Thema PKW Fuhrparkmanagement – verständlich, praxisnah und mit einem Augenzwinkern. Unser Ziel: Ihnen als Fuhrparkmanager das Leben ein Stück leichter zu machen.
Gute Frage – denn nicht jede Abwesenheit bedeutet automatisch auch einen Abschied vom Dienstwagen. Die Regelung zur Fahrzeugnutzung während Sabbaticals oder unbezahltem Urlaub hängt von mehreren Faktoren ab:
Grundlage ist meist die Dienstwagenregelung Ihres Unternehmens. Diese legt fest, ob das Fahrzeug während einer beruflichen Auszeit behalten werden darf – und zu welchen Bedingungen.
Auch während eines Sabbaticals fällt bei privater Nutzung oft weiterhin die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 1%-Regel an – selbst wenn Sie gerade lieber am Strand statt im Stau stehen. Deshalb lohnt sich eine temporäre Rückgabe in vielen Fällen.
In der Praxis gibt es drei gängige Lösungen:
Wer das Fahrzeug weiter nutzt, bleibt auch weiter versichert – allerdings können Sonderregelungen nötig sein. Wichtig: Klären Sie unbedingt, ob die Haftung auch während des Urlaubs oder Auslandaufenthalts greift.
Unsere Empfehlung: Halten Sie alle Regelungen schriftlich fest – am besten als Teil Ihres ganzheitlichen Fuhrparkmanagement. Damit es im Fall der Fälle keine bösen Überraschungen gibt.
👔 Tipp vom Fuhrparkprofi: Bei längeren Abwesenheiten lohnt sich der Austausch mit Ihrem Dienstleister oder Berater. Carvion bietet hier transparente Lösungen und smarte Tools für Ihr modernes Fuhrparkmanagement.
Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns – wir helfen gern weiter. Und wenn Sie morgens schon an Reifen, Richtlinien und Restwerte denken, sind Sie bei uns genau richtig.