Wie wird die Nutzung von Dienstwagen bei Sabbaticals oder unbezahltem Urlaub geregelt?

FAQ – Häufige Fragen zum PKW Fuhrparkmanagement

Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier beantworten wir wichtige Fragen rund um das Thema PKW Fuhrparkmanagement – verständlich, praxisnah und mit einem Augenzwinkern. Unser Ziel: Ihnen als Fuhrparkmanager das Leben ein Stück leichter zu machen.

Wie wird die Nutzung von Dienstwagen bei Sabbaticals oder unbezahltem Urlaub geregelt?

Gute Frage – denn nicht jede Abwesenheit bedeutet automatisch auch einen Abschied vom Dienstwagen. Die Regelung zur Fahrzeugnutzung während Sabbaticals oder unbezahltem Urlaub hängt von mehreren Faktoren ab:

1. Interne Car Policy regelt das Meiste

Grundlage ist meist die Dienstwagenregelung Ihres Unternehmens. Diese legt fest, ob das Fahrzeug während einer beruflichen Auszeit behalten werden darf – und zu welchen Bedingungen.

2. Versteuerung nach 1%-Regel bleibt aktiv

Auch während eines Sabbaticals fällt bei privater Nutzung oft weiterhin die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 1%-Regel an – selbst wenn Sie gerade lieber am Strand statt im Stau stehen. Deshalb lohnt sich eine temporäre Rückgabe in vielen Fällen.

3. Rückgabe oder Mietkosten-Übernahme möglich

In der Praxis gibt es drei gängige Lösungen:

4. Versicherung und Haftung bleiben Thema

Wer das Fahrzeug weiter nutzt, bleibt auch weiter versichert – allerdings können Sonderregelungen nötig sein. Wichtig: Klären Sie unbedingt, ob die Haftung auch während des Urlaubs oder Auslandaufenthalts greift.

5. Transparenz schafft Klarheit

Unsere Empfehlung: Halten Sie alle Regelungen schriftlich fest – am besten als Teil Ihres ganzheitlichen Fuhrparkmanagement. Damit es im Fall der Fälle keine bösen Überraschungen gibt.

👔 Tipp vom Fuhrparkprofi: Bei längeren Abwesenheiten lohnt sich der Austausch mit Ihrem Dienstleister oder Berater. Carvion bietet hier transparente Lösungen und smarte Tools für Ihr modernes Fuhrparkmanagement.

Weitere nützliche Ressourcen für Fuhrparkmanager

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