Wie wird die Nutzung von Dienstwagen bei Teilzeitbeschäftigung geregelt?

Teilzeitbeschäftigte haben oft eingeschränkten Zugriff auf Dienstwagen. Regelungen umfassen: Kein Anspruch auf einen festen Dienstwagen: Viele Unternehmen stellen nur Vollzeitbeschäftigten einen Dienstwagen zur Verfügung. Kostenbeteiligung: Falls Teilzeitbeschäftigte ein Fahrzeug nutzen dürfen, kann eine höhere Eigenbeteiligung anfallen. Eingeschränkte private Nutzung: Manche Unternehmen erlauben Teilzeitkräften den Dienstwagen nur für dienstliche Fahrten.