Willkommen in unserem FAQ-Bereich rund um das Thema PKW Fuhrparkmanagement. Hier beantworten wir typische Fragen, die Fuhrparkmanager beschäftigen – sachlich, verständlich und mit einem Augenzwinkern. 🚗💼
Die Regelung zur Nutzung von Dienstwagen bei Teilzeitkräften hängt von mehreren Faktoren ab – aber keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel.
Auch Teilzeitbeschäftigte können einen Dienstwagen erhalten. Entscheidend ist nicht die Wochenarbeitszeit, sondern ob die dienstliche Nutzung des Fahrzeugs erforderlich ist – zum Beispiel für Außendiensttätigkeiten oder Kundentermine.
Wenn der Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie bei Vollzeitbeschäftigten:
Je nachdem, was vereinbart wird. Die Arbeitszeit hat darauf keinen Einfluss.
Bei Teilzeit kann eine anteilige Verrechnung von Kosten (z. B. bei Leasingraten oder Kraftstoff) sinnvoll sein – insbesondere, wenn der Wagen selten dienstlich genutzt wird. Ob dies zutrifft, regelt meist die Dienstwagenvereinbarung.
Tipp aus der Praxis: Regelungen schriftlich festhalten – idealerweise in einer transparenten Car Policy. Das schafft Klarheit und vermeidet spätere Diskussionen (z. B. bei der Rückgabe).
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Ob Sie ein ganzes Flottenkonzept planen oder nur eine einzelne Regelung klären möchten – bei Carvion finden Sie Antworten, Tools und echte Experten fürs Fuhrparkmanagement.