Wie wird die Nutzung von Dienstwagen bei Teilzeitbeschäftigung geregelt?

Häufig gestellte Fragen zum PKW Fuhrparkmanagement

Willkommen in unserem FAQ-Bereich rund um das Thema PKW Fuhrparkmanagement. Hier beantworten wir typische Fragen, die Fuhrparkmanager beschäftigen – sachlich, verständlich und mit einem Augenzwinkern. 🚗💼

Wie wird die Nutzung von Dienstwagen bei Teilzeitbeschäftigung geregelt?

Die Regelung zur Nutzung von Dienstwagen bei Teilzeitkräften hängt von mehreren Faktoren ab – aber keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel.

🔍 Grundsatz: Dienstwagen sind kein Vollzeit-Bonus

Auch Teilzeitbeschäftigte können einen Dienstwagen erhalten. Entscheidend ist nicht die Wochenarbeitszeit, sondern ob die dienstliche Nutzung des Fahrzeugs erforderlich ist – zum Beispiel für Außendiensttätigkeiten oder Kundentermine.

⚖️ Versteuerung bei Privatnutzung

Wenn der Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie bei Vollzeitbeschäftigten:

Je nachdem, was vereinbart wird. Die Arbeitszeit hat darauf keinen Einfluss.

📉 Anteilige Kostenerstattung?

Bei Teilzeit kann eine anteilige Verrechnung von Kosten (z. B. bei Leasingraten oder Kraftstoff) sinnvoll sein – insbesondere, wenn der Wagen selten dienstlich genutzt wird. Ob dies zutrifft, regelt meist die Dienstwagenvereinbarung.

🤝 Klare Vereinbarung ist Trumpf

Tipp aus der Praxis: Regelungen schriftlich festhalten – idealerweise in einer transparenten Car Policy. Das schafft Klarheit und vermeidet spätere Diskussionen (z. B. bei der Rückgabe).

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