Kategorie: Arbeitssicherheit & Compliance · Aktualisiert: 3. November 2025
Arbeitnehmersicherheit im Unternehmen: 7 Pflichten, die jeder Mitarbeiter kennen sollte
Arbeitnehmersicherheit klingt nach Formularen, Vorschriften und endlosen Unterweisungen – in Wahrheit ist sie gelebter Alltag: Aufmerksamkeit, Verantwortung, Teamgeist. Wer, wenn nicht die Mitarbeitenden selbst, sorgt täglich dafür, dass alle gesund nach Hause gehen? Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Grundlagen, die Rolle jedes Einzelnen in einer belastbaren Sicherheitskultur und die 7 zentralen Pflichten, die Mitarbeitende kennen und anwenden müssen. Ergänzend zeigen wir typische Fehler, Best Practices und konkrete Umsetzungsbausteine für den Betrieb.
Einführung – Warum Arbeitnehmersicherheit im Unternehmen so wichtig ist
Eine starke Sicherheitskultur reduziert Unfälle, Ausfallzeiten und Folgekosten – und erhöht Motivation sowie Qualität in Prozessen. Sicherheit ist keine Chef-Sache allein: Sie beginnt mit dem Verhalten jeder einzelnen Person. Kleine, konstante Verhaltensänderungen (z. B. konsequente PSA-Nutzung oder Meldung von Beinaheunfällen) entfalten große Wirkung. Für organisatorische Zusammenhänge lohnt die Perspektive aus dem Flottenmanagement: Sicherheit und Effizienz greifen dort sichtbar ineinander.
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Basis. Besonders relevant ist § 15 ArbSchG, der die Pflichten der Beschäftigten konkretisiert: sich so zu verhalten, dass die eigene Sicherheit und die anderer nicht gefährdet werden. Ergänzend gelten die DGUV-Vorschriften und branchenspezifische Regeln (z. B. Gefahrstoffe, Lärm, Verkehrssicherheit). Aus den Vorgaben leiten sich konkrete Handlungen ab: PSA tragen Gefahren melden Unterweisungen wahrnehmen Betriebsanweisungen einhalten.
| Rechtsquelle | Kerninhalt | Praxisrelevanz |
| ArbSchG § 15 | Pflichten der Beschäftigten | Verhalten, PSA, Mitwirkung, Meldepflicht |
| DGUV-Vorschriften | Unfallverhütung, branchenspezifische Regeln | Maschinen, Verkehrswege, ergonomische Standards |
| Betriebsanweisungen | Konkrete Verhaltensregeln im Betrieb | Verbindlich; Dokumentation & Aushang |
Die Rolle des Arbeitnehmers in der Sicherheitskultur
Sicherheitskultur ist mehr als „Regeln befolgen“. Es geht um aktive Mitwirkung: Risiken erkennen, kommunizieren und Abhilfe anstoßen. Safety Moments zu Schichtbeginn, kurze Stopps bei Auffälligkeiten und konstruktives Feedback an Sicherheitsbeauftragte sind Bausteine einer lebendigen Kultur.
„Sicherheit entsteht, wenn jede und jeder den Mut hat, kurz zu stoppen, nachzufragen – und dadurch Risiken früh zu entschärfen.“
– Carvion Praxisleitfaden Arbeitssicherheit
Die 7 zentralen Pflichten und Verantwortlichkeiten
1) Ordnungsgemäße Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Helme, Handschuhe, Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe & Co. sind verpflichtend, wenn vorgeschrieben. PSA muss passend (Größe, Schutzklasse) und intakt sein; Defekte sind zu melden. Wer PSA ignoriert, gefährdet sich und andere – und riskiert arbeitsrechtliche Schritte.
2) Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen
Unterweisungen vermitteln Gefahren, Schutzmaßnahmen, Notfallabläufe und Änderungen in Prozessen. Teilnahme ist verbindlich (auch bei Routinejobs). Tipp: Fragen vorbereiten, Beispiele aus dem Alltag einbringen – so wird Theorie zur Praxis.
3) Meldepflicht bei Gefahren, Beinaheunfällen und Unfällen
Rutschige Böden, defekte Abdeckungen, fehlende Markierungen, riskantes Verhalten: sofort melden. Beinaheunfälle sind frühe Warnsignale – dokumentieren hilft, echte Unfälle zu verhindern.
4) Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen
Mitarbeitende kennen Arbeitsabläufe im Detail. Ihre Hinweise fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein: reale Taktzeiten, Engstellen, Sichtbehinderungen, ergonomische Probleme. Das macht Maßnahmen wirksamer.
5) Einhaltung betrieblicher Sicherheitsregeln
Betriebsanweisungen, Sicherheitsmarkierungen, Freihaltebereiche, Geschwindigkeitslimits auf dem Hof – all das ist verbindlich. Wer Regeln missachtet, schafft Risiken und kann haftbar werden.
6) Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte sind Schnittstellen zwischen Belegschaft und Leitung. Offenes Feedback, Mitlauf bei Begehungen, Vorschläge für Verbesserungen: So wird aus Kontrolle Kooperation.
7) Verantwortungsvolles Verhalten im Arbeitsalltag
Sicherheit beginnt im Kopf: ausreichend Abstand, Geräte prüfen, klare Handzeichen, keine improvisierten „Schnelllösungen“. Wer unsicher ist, fragt nach – Pause vor Risiko.
Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragten
Arbeitgeber stellen Ressourcen, PSA, Unterweisungen und Organisation; Arbeitnehmer bringen Erfahrungswissen und kontinuierliche Beobachtung ein. Gute Sicherheitsarbeit ist Dialog: regelmäßige Feedbackschleifen, Begehungen und klar definierte Eskalationswege.
So klappt die Zusammenarbeit (Kurz-Check):
- Fixe Ansprechpartner & Sprechzeiten des Sicherheitsbeauftragten
- Low-Barrier-Meldesystem (QR-Code/Hotline/App)
- Monatlicher Safety-Report im Intranet
- Kleine Prämien für qualifizierte Verbesserungsvorschläge
Schulungen, Unterweisungen und Meldepflichten
Unterweisungen finden mindestens jährlich statt – plus anlassbezogen (neue Maschinen, Vorfälle). Themen reichen von Gefahrstoffen über ergonomisches Arbeiten bis psychische Belastungen. Dokumentation (Teilnahme, Inhalte) ist Pflicht. Meldewege müssen einfach und bekannt sein.
Weiterlesen bei Carvion: Carvion Blog · FAQ Arbeitssicherheit · Fuhrparkverwaltung & Sicherheitsoptimierung
Praktische Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Praxisbeispiel 1: Ein Servicetechniker entdeckt eine beschädigte Schutzverkleidung. Er stoppt die Arbeit, meldet den Mangel, das Gerät wird gesperrt – ein möglicher Handverletzungsunfall wird verhindert.
Praxisbeispiel 2: Eine Fahrerin meldet unzureichende Beleuchtung auf dem Betriebshof. Nachrüstung senkt Stolper- und Rangierunfälle messbar.
Praxisbeispiel 3: In einer Teamsitzung werden Beinaheunfälle der Woche besprochen („Safety Moments“). Konkrete Gegenmaßnahmen (neue Markierung, kurze Nachschulung) werden sofort verfolgt.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Routinefehler: „Das habe ich schon hundertmal gemacht“ – Routine senkt Achtsamkeit. Gegenmittel: kurze Checks, Peer-Reminder.
- Schweigen: Kleine Probleme werden nicht adressiert. Gegenmittel: niedrigschwellige Meldesysteme.
- Ignorierte Unterweisungen: Inhalte werden nicht ernst genommen. Gegenmittel: Praxisnahe Beispiele, Micro-Learnings.
- Ungeeignete/defekte PSA: Schutzwirkung fehlt. Gegenmittel: Austauschprozess, Sichtprüfung in der Schichtübergabe.
Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
Bei Pflichtverletzungen drohen arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung bis Kündigung), Bußgelder oder Regressrisiken – im Extremfall Verlust des Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit. Daher: Vorsicht vor Nachsicht – Unsicheres sofort stoppen und klären.
Fazit – Sicherheit ist Teamsache
Arbeitnehmersicherheit entsteht, wenn Pflichten bekannt, Wege klar und Feedback erwünscht sind. Jeder Beitrag zählt: PSA tragen, melden, mitwirken – das ist die Basis, auf der Unternehmen stabile Sicherheitsergebnisse erreichen.
FAQs – Häufige Fragen zur Arbeitnehmersicherheit
1) Welche Pflichten haben Arbeitnehmer im Arbeitsschutz?
PSA nutzen, Unterweisungen wahrnehmen, Gefahren melden, Betriebsregeln einhalten, bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken.
2) Was passiert bei Verstößen?
Je nach Schwere: Abmahnung, Bußgeld, Haftungsrisiken bei grober Fahrlässigkeit.
3) Sind Unterweisungen Pflicht?
Ja. Sie sind gesetzlich gefordert und sichern aktuelles Wissen.
4) Wie können Mitarbeitende aktiv beitragen?
Durch Meldungen, Feedback an Sicherheitsbeauftragte, Teilnahme an Safety-Runden und verantwortungsbewusstes Verhalten.
5) Welche Rolle hat der Sicherheitsbeauftragte?
Bindeglied zwischen Belegschaft und Leitung; koordiniert Schulungen, Begehungen, Maßnahmen.
6) Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Systematische Erfassung von Risiken mit Ableitung von Maßnahmen – Mitarbeitende liefern Praxisinput.
7) Wer kontrolliert die Einhaltung?
Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden; intern: Leitung, HSE, Sicherheitsbeauftragte.
8) Welche Gesetze sind relevant?
ArbSchG, DGUV-Regelwerk, Betriebsanweisungen; branchenspezifische Vorschriften ergänzen.
Jetzt Sicherheitskultur mit Carvion stärken
Über die Autorin
Ketty Gomez ist Fachautorin für Arbeitssicherheit und Flottenmanagement bei Carvion. Sie schreibt praxisnahe Artikel über Prävention, Sicherheitskultur und effiziente Fuhrparkprozesse. Mit ihrer Erfahrung in Betriebsorganisation und Arbeitsschutz macht sie komplexe Themen verständlich – mit klarem Fokus auf Umsetzbarkeit im Unternehmensalltag.
Kontakt: carvion.de/kontakt
Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 3. November 2025.
Externe Quelle: Wikipedia – Flottenmanagement