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Was deckt die Haftpflichtversicherung in einer Flottenversicherung ab?

Haftpflicht in der Flottenversicherung – Deckung & Praxis | Carvion FAQ

Was deckt die Haftpflichtversicherung in einer Flottenversicherung ab?

Die Kfz-Haftpflicht innerhalb einer Flottenversicherung deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Fahrer mit Firmenfahrzeugen Dritten zufügen.

Überblick

Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Unternehmen vor hohen Schadenersatzforderungen. Sie übernimmt Reparatur- und Heilkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfälle und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz). Eigene Schäden am Firmenfahrzeug sind nicht versichert – hierfür sind Teilkasko oder Vollkasko zuständig. Mehr Hintergründe zur Einbindung in Ihr Flottenmanagement und die Fuhrparkverwaltung finden Sie in unseren Beiträgen.

Praxisnah erklärt

Die Haftpflicht ist der Grundbaustein jeder Flottenversicherung. Sie greift immer dann, wenn ein Firmenfahrzeug Dritte schädigt – unabhängig davon, welcher Mitarbeiter gefahren ist.

Typische abgedeckte Schäden

  • Personenschäden: Heilbehandlung, Reha, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und lebenslange Rentenansprüche.
  • Sachschäden: Reparaturen, Wiederbeschaffungskosten, Abschleppkosten und Folgeschäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden, Leitplanken etc.
  • Vermögensschäden: Indirekte finanzielle Verluste, z. B. entgangener Gewinn, wenn ein beschädigtes Lieferfahrzeug nicht eingesetzt werden kann.

Nicht abgedeckt sind Schäden am eigenen Fahrzeug. Dafür sind Teil- oder Vollkasko zuständig (Unterschiede & Einsatz).

Strategische Vorteile in der Flottenversicherung

  • Zentrale Verwaltung: Ein einziger Vertrag für alle Fahrzeuge reduziert Aufwand und sorgt für einheitliche Deckungssummen.
  • Hohe Deckungssummen: Viele Versicherer bieten standardmäßig Deckungen von 50 oder 100 Mio. €, wichtig für Großschäden.
  • Passiver Rechtsschutz: Versicherung prüft Rechtslage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und trägt nötige Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Flexible Anpassung: Fahrzeuge können unkompliziert hinzugefügt oder entfernt werden (siehe Fahrzeuge hinzufügen/entfernen).

KPIs & Metriken, die relevant sind

Anzahl der Haftpflichtschäden pro Jahr
Durchschnittliche Schadenshöhe (Personen vs. Sach)
Bearbeitungszeit pro Schadenfall
Gesamtkosten der Haftpflichtschäden/Jahr
Verhältnis abgewiesen zu anerkannt (passiver Rechtsschutz)

Wie Sie diese Werte verbessern: Fahrer-Sensibilisierung, Fahrzeugwartung, Telematik und Kosten senken.

Praxisbeispiel

Ein Handwerksbetrieb mit 12 Transportern verursacht durch einen Fahrer einen Auffahrunfall mit zwei weiteren Fahrzeugen:

  • Personenschaden: Die Versicherung bezahlt Heilkosten und Schmerzensgeld für den verletzten Unfallgegner.
  • Sachschaden: Reparatur der beschädigten Fahrzeuge und der Leitplanke wird übernommen.
  • Rechtsstreit: Ein Geschädigter fordert zu hohe Entschädigung; die Versicherung prüft und wehrt die unberechtigte Forderung ab – inklusive aller Anwalts- und Gerichtskosten.

Ergebnis: Der Betrieb trägt weder Reparatur- noch Anwaltskosten.

Häufige Missverständnisse

  • „Haftpflicht deckt auch eigene Schäden ab“: Nein, dafür braucht man Teil- oder Vollkasko (Vergleich).
  • „Gilt nur für den Halter“: Versicherungsschutz gilt für alle Fahrer, die berechtigt das Firmenfahrzeug nutzen.
  • „Standarddeckung reicht immer“: Bei speziellen Risiken (z. B. Gefahrgut, Ausland) können höhere Summen oder Zusatzbausteine nötig sein.

Für Profis

  • Internationale Einsätze: Prüfen, ob die Police Auslandsfahrten abdeckt; ggf. „Mallorca-Police“ für Mietfahrzeuge.
  • Gefahrgut-/Spezialtransporte: Zusätzliche Deckungen oder höhere Summen sind oft unverzichtbar.
  • Großflotten: Detaillierte Schadenanalyse (nach Einsatzgebiet oder Fahrergruppen) hilft, Risiken zu senken und Prämien zu optimieren. Siehe auch Kleinflottenversicherung für kleinere Setups.

Sonderfälle

  • Leasingfahrzeuge: Die Haftpflicht greift unabhängig davon, ob Fahrzeuge im Eigentum oder geleast sind (Details).
  • Elektroflotten: Versicherung deckt auch Strom-bedingte Unfälle ab (vertragsabhängig); zusätzlich Kasko-Aspekte wie Batterie beachten.
  • Poolfahrzeuge mit wechselnden Fahrern: Schutz gilt für jeden berechtigten Fahrer.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Flotten-Haftpflicht sein?

Mindestens 50 Mio. € pauschal, oft besser 100 Mio. €.

Erklärung

Heilkosten oder lebenslange Renten können Millionenbeträge erreichen. Infrastruktur-Schäden (Brücken, Gebäude) sind ebenfalls teuer. Viele Versicherer bieten 100 Mio. € pauschal – oft ohne großen Aufpreis.

Übernimmt die Haftpflicht auch Anwalts- und Gerichtskosten?

Ja – als passiver Rechtsschutz.

Erklärung

Die Versicherung prüft die Rechtslage jeder Schadenmeldung, wehrt unbegründete Forderungen ab und trägt Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten.

„Was zahlt die Haftpflicht bei einem Flottenunfall?“

Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Fahrer Dritten zufügt – eigene Schäden am Firmenfahrzeug sind ausgenommen.

Erklärung

Dazu zählen Reparaturen, medizinische Kosten, Verdienstausfälle und ggf. Schmerzensgeld. Eigene Fahrzeuge bitte über Teilkasko oder Vollkasko absichern.

Weitere Details und Praxisleitfäden finden Sie in der FAQ-Übersicht und im Blog. Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Deckungssummen ausreichen, kontaktieren Sie uns.