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Fachkraft für Arbeitssicherheit – dieser Begriff steht für Verantwortung, Struktur und Schutz.
Denn Sicherheit entsteht nie zufällig. Sie ist das Ergebnis gelebter Prävention, klarer Prozesse und konsequenter Verantwortung.
In jedem Unternehmen sorgt die Fachkraft dafür, dass Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz nicht nur rechtlich erfüllt, sondern praktisch umgesetzt werden.
Gerade im Fuhrparkmanagement oder in technischen Betrieben kann ein einziger Fehler teure Ausfälle und Unfälle verursachen.
Warum also warten, bis etwas passiert?
Vorausschauender Arbeitsschutz ist immer günstiger – in jeder Hinsicht.
Erfahren Sie mehr über effiziente Sicherheitsstrukturen im Carvion-Flottenmanagement.
Das Fundament der Tätigkeit bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Es verpflichtet Arbeitgeber, ab dem ersten Beschäftigten eine Fachkraft zu bestellen.
Wichtige Eckpfeiler:
Damit soll Arbeitsschutz präventiv statt reaktiv erfolgen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist also keine Kontrollinstanz, sondern Partnerin – beratend, analysierend, vorausschauend.
Die Bestellung erfolgt schriftlich und dokumentiert klar den Verantwortungsbereich.
Geeignet sind Personen mit technischer oder naturwissenschaftlicher Ausbildung und abgeschlossener sicherheitstechnischer Fachkunde.
Ob intern oder extern – beides ist zulässig.
Viele kleinere Betriebe setzen auf externe Fachkräfte, weil sie flexibel und kostenbewusst agieren können.
Tipp: Eine externe Fachkraft lohnt sich bei saisonalen Spitzen oder mehreren Standorten. Mehr unter Fuhrparkverwaltung bei Carvion.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Kernaufgabe und gesetzliche Pflicht.
Hier identifiziert die Fachkraft Risiken, bewertet sie und schlägt Maßnahmen vor.
Von Lärm über Gefahrstoffe bis hin zu ergonomischen Fehlhaltungen – alles wird dokumentiert und regelmäßig überprüft.
So entsteht ein lebendiges Sicherheitsmanagement, das sich an den tatsächlichen Bedingungen orientiert.
Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge – nichts bleibt unbesehen.
Die Fachkraft überprüft regelmäßig den sicherheitstechnischen Zustand und begleitet externe Prüfungen, etwa durch TÜV oder BG.
Besonderes Augenmerk gilt der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Nur geprüfte und korrekt eingesetzte Ausrüstung gewährleistet echten Schutz.
Wie sieht es in den Werkstätten oder auf dem Hof aus?
Bei Betriebsbegehungen verschafft sich die Fachkraft ein realistisches Bild.
Sie prüft Fluchtwege, Beleuchtung, Ordnung und Kennzeichnung.
Nach jeder Begehung folgt ein Bericht mit klaren Empfehlungen – ein Schritt, der zeigt: Sicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess, kein Kontrolltermin.
Ob neue Maschinen oder Werkzeuge – alles muss sicher sein.
Die Fachkraft bewertet, ob Arbeitsmittel die Anforderungen erfüllen und berät beim Einkauf.
Auch bei der Auswahl der PSA zählt ihre Expertise:
Schutzkleidung muss normgerecht, bequem und akzeptiert sein. Nur dann wird sie konsequent getragen – und schützt effektiv.
Arbeitsschutz lebt durch Wissen.
Die Fachkraft plant und führt Schulungen zu Themen wie Ladungssicherung, Gefahrstoffumgang oder ergonomisches Arbeiten durch.
Rhetorische Fragen und praxisnahe Beispiele fördern Aufmerksamkeit:
Was würde passieren, wenn der Gurt reißt? – so bleibt Sicherheit im Gedächtnis.
Wenn doch einmal etwas passiert, zählt Erfahrung.
Die Fachkraft analysiert Ursachen, prüft Arbeitsbedingungen und leitet Präventionsmaßnahmen ab.
Dabei geht es nicht um Schuld, sondern um Lernen.
Jeder Vorfall liefert Erkenntnisse, um ähnliche Risiken künftig auszuschließen.
Beratung ist die Querschnittsaufgabe jeder Fachkraft.
Sie unterstützt Vorgesetzte, Betriebsrat und Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Dokumentation und Berichterstattung sichern Nachvollziehbarkeit gegenüber Behörden und Versicherern – ein zentraler Teil der Rechtssicherheit.
Interne Fachkräfte sind tief im Betrieb verankert, externe bringen frische Perspektiven und breites Branchenwissen.
Welche Lösung besser ist, hängt von Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial ab.
Die DGUV Vorschrift 2 liefert Berechnungsgrundlagen für Einsatzzeiten – abhängig von Mitarbeiterzahl und Risikogruppe.
Praxisbeispiele finden Sie im Carvion-Blog.
Zwei Rollen, ein Ziel – sichere Arbeit.
Doch es gibt klare Unterschiede zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten:
Pflicht:
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ASiG).
Der Sicherheitsbeauftragte hingegen ist freiwillig tätig (nach DGUV § 20).
Funktion:
Die Fachkraft arbeitet beratend und planend, sie analysiert Gefahren und entwickelt Schutzmaßnahmen.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt im Alltag, beobachtet Arbeitsabläufe und meldet potenzielle Risiken.
Qualifikation:
Fachkräfte benötigen eine technische Ausbildung und eine sicherheitstechnische Fachkunde (Sifa-Lehrgang).
Sicherheitsbeauftragte benötigen keine formale Ausbildung, sollten aber praxisnah geschult werden.
Rolle im Unternehmen:
Die Fachkraft kann intern oder extern bestellt werden und berät die Unternehmensleitung.
Der Sicherheitsbeauftragte ist Teil der Belegschaft und wirkt direkt auf kollegialer Ebene mit.
Kurz gesagt:
Die Fachkraft liefert Fachwissen und Struktur, der Sicherheitsbeauftragte sorgt für Aufmerksamkeit im Alltag. Gemeinsam bilden sie das Rückgrat einer nachhaltigen Sicherheitskultur.
Mehr zur effizienten Prozessgestaltung im Carvion-Leistungsbereich Fuhrparkverwaltung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist weit mehr als gesetzliche Pflicht.
Sie ist strategischer Partner, der Sicherheit, Effizienz und Unternehmenskultur verbindet.
Fazit:
Wer Arbeitsschutz ganzheitlich denkt, spart Kosten, erhöht Motivation und reduziert Ausfallzeiten.
👉 Jetzt Kontakt aufnehmen – Carvion unterstützt Sie bei sicherem und effizientem Flottenmanagement.
1. Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sie berät, bewertet Risiken und entwickelt Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß ASiG und DGUV 2.
2. Wann ist eine Fachkraft vorgeschrieben?
Sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Der Betreuungsumfang richtet sich nach Branche und Risiko.
3. Welche Aufgaben gehören dazu?
Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Prüfungen, Unfallanalysen und Beratung.
4. Welche Qualifikation braucht eine Sifa?
Technische Ausbildung + Fachkundeausbildung nach DGUV.
5. Unterschied Fachkraft vs. Sicherheitsbeauftragter?
Die Fachkraft ist gesetzlich verpflichtend, der Sicherheitsbeauftragte freiwillig und unterstützend tätig.
6. Wie oft müssen Unterweisungen erfolgen?
Mindestens jährlich, bei erhöhter Gefährdung halbjährlich.
7. Wie hoch sind die Kosten?
Je nach Betriebsgröße mehrere Hundert bis Tausend Euro pro Jahr.
8. Wer kontrolliert die Umsetzung?
Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden überprüfen Qualifikation und Dokumentation.
Mehr Antworten finden Sie im Carvion-FAQ.
Ketty Gomez ist Fachautorin für Arbeitssicherheit und Flottenmanagement bei Carvion.
Sie schreibt praxisnahe Beiträge über Prävention, Sicherheitskultur und optimierte Fuhrparkprozesse.
Mit langjähriger Erfahrung in Betriebsorganisation und Arbeitsschutz erklärt sie komplexe Themen verständlich und umsetzbar.
👉 Kontakt aufnehmen
Externe Quelle:Wikipedia – Flottenmanagement